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Das deutsche Kaiserreich

Wir veröffentlichen hier das Kapitel „Das deutsche Kaiserreich“ aus der Broschüre „Die revolutionäre Nachkriegskrise in Deutschland (1918-1923)“. Die gesamte Broschüre „Die revolutionäre Nachkriegskrise in Deutschland (1918-1923)“ könnt Ihr hier über Onlinemarktplatz für Bücher booklooker.de bestellen.

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Das deutsche Kaiserreich

Das 1871 gegründete deutsche Kaiserreich beruhte auf dem Klassenkompromiss zwischen Bourgeoisie und GroßgrundbesitzerInnen (besonders den ostelbischen JunkerInnen). Durch das von Preußen mit eiserner Faust von oben geeinigte Deutschland bekam das Nationalkapital einen gewaltigen Auftrieb. Gleichzeitig konnten sich das überholte JunkerInnentum und die preußische Monarchie, welche Deutschland beherrschte, noch ein paar Jahrzehnte lang halten. Der preußische König war auch gleichzeitig deutscher Kaiser und das Kaiserreich wurde relativ schwach parlamentarisiert und demokratisiert. Die Armee wurde von dem alten Offiziersadel beherrscht. Auch im zivilen Staatsapparat dominierte der Beamtenadel an der Spitze über die bürgerlichen Elemente an der Basis.
Doch nicht nur der politische und militärische Überbau des deutschen Kapitalismus blieb noch stark von der feudalen Vergangenheit beherrscht. Auch das ostelbische JunkerInnentum modernisierte sich nur geringfügig und integrierte sich nicht vollständig in Kapitalismus und Bourgeoisie. Der junkerliche Großgrundbesitz symbolisierte halbfeudale-halbkapitalistische Produktionsverhältnisse. 1880 bestand die preußische Aristokratie aus 20.000 Adelsfamilien mit rund 85.000 Menschen. Die Herrschaft dieser Landaristokratie beruhte auf der Gutswirtschaft. Der Landjunker organisierte selbst oder auf größeren Gütern über Verwalter und Gutsinspektoren die Ausbeutung des Landproletariats. Dieses bekam durchschnittlich nur 20 bis 50 Prozent des Lohnes in Geld ausgezahlt, der andere Teil bestand aus Naturalien. Außerdem besaßen die LandarbeiterInnen das Wohnrecht in gutseigenen Häusern, dazu bekamen sie noch ein Stück Land sowie Futter für eine Kuh und ein bis zwei Schweine, Getreide, Brennstoff, den Anspruch auf ärztliche Betreuung und die Versorgung im Alter. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag war nur sehr selten vorhanden. Statt einer doppelt freien Lohnarbeit – frei von Produktionsmitteln, aber auch eine freie Persönlichkeit – war das Landproletariat auf den Gütern der Junker einer patriarchal-paternalistischen Ausbeutung unterworfen. Für die ostelbischen LandproletarierInnen, welche die Mehrzahl der 1907 existierenden 3 Millionen AgrararbeiterInnen darstellten, galt das preußische Dienstpflichtgesetz für ländliche Arbeitskräfte, wodurch ihr Verhältnis zu den JunkerInnen als „Verhältnis des Familienrechts“ definiert war. So unterschied sich ihre rechtliche Stellung kaum von denen der Gesindeordnung unterworfenen Mägden und Knechten. Die Gesindeordnung schränkte die persönliche Freiheit der Knechte und Mägde stark ein und gab den GutsbesitzerInnen und BäuerInnen sogar das Recht der körperlichen Züchtigung bei Verfehlungen der Gesindeordnung unterworfenen Arbeitskräften. Gesindeordnung und Dienstpflichtgesetz wurden erst durch die Novemberrevolution hinweggefegt.
Außer durch diese Möglichkeit zur patriarchal-kapitalistischen Ausbeutung des Landproletariats besaßen die Junker noch staatliche Machtbefugnisse. So waren die rund 16.000 preußischen Gutsbezirke – meistens aus einem Rittergut und einem oder mehreren Dörfern bestehend – in der Regel zugleich selbständige Amtsbezirke. Ihnen stand meistens der Gutsbesitzer als Vertreter der Staatsmacht vor. Als Gemeindevorsteher hatte er die Aufsicht über die örtliche Volksschule, die Vergabe von Konzessionen an Gastwirte, den Straßen- und Wegebau und über die Polizeigewalt. Bis zur Reform der Kreisordnung von 1872 übte der Gutsbesitzer das Amt des Gemeindevorstehers per Erbrecht aus. Nach dieser Reform musste der Gutsbesitzer formal vom Kreistag in dieses Amt gewählt werden. Das Dreiklassenwahlrecht sorgte jedoch für zuverlässige Mehrheiten für den Gutsbesitzer. So hatten die Junker als Gemeindevorsteher Repressionsgewalt gegen kleinere Delikte, sie konnten Arbeitsniederlegungen des Landproletariats mit Gewalt beenden und LandarbeiterInnen, die ihren Kontrakt vorzeitig beendeten, mit Polizeigewalt zurück an den Arbeitsplatz holen. Politische InteressenvertreterInnen der JunkerInnen waren die PolitikerInnen der zwei konservativen Parteien, der seit 1871 existierenden Deutschen Reichspartei (DRP) und der 1876 gegründeten Deutschen Konservativen Partei (DKP). Die politische Interessevertreterin des nichtpreußisch-katholischen Landadels Süddeutschlands stellte die katholische Zentrumspartei dar, in welcher auch der katholische Klerus eine bedeutende Rolle spielte. Ab 1887 nahm aber der Einfluss bürgerlicher Kräfte auf die Zentrumspartei zu.
Sozial zwischen den JunkerInnen und dem Agrarproletariat stand das ländliche KleinbürgerInnentum, die BäuerInnen. Dieses ländliche KleinbürgerInnentum blieb relativ stabil. Während des Kaiserreiches gab es weder eine größere Landflucht noch ein BäuerInnensterben. Mensch kann insgesamt die Landwirtschaft im deutschen Kaiserreich als einen noch stark von feudalen Relikten geprägten Agrarkapitalismus mit starken kleinbäuerlichen Ausläufern bezeichnen. So prägten die Klein- und MittelbäuerInnen die Landwirtschaft in Baden, Württemberg und Hessen, während in Mitteldeutschland, Rheinland und Bayern die Hofgrößen sehr gemischt waren. Die in weiten Teilen Norddeutschlands (Hannover, Schleswig-Holstein, Oldenburg und Westfalen) vorherrschenden GroßbäuerInnen entwickelten sich zwar zu AgrarkapitalistInnen, doch sie unterschieden sich noch sehr stark von der städtischen Bourgeoisie. Denn auch diese GroßbäuerInnen, welche von der kapitalistischen Ausbeutung „ihrer“ LandarbeiterInnen lebten, gestalteten ihr soziales Verhältnis zu den Ausbeutungsobjekten nach vorkapitalistischen Gesindeordnungen. Auch blieben die GroßbäuerInnen Teil der Dorfgemeinschaft. Doch wurde die Agrarproduktion schon stark durch moderne Technik geprägt. Besonders die Einführung der Dreschmaschine verkürzte die im Winter anfallenden Tätigkeiten erheblich.
Wenn sich auch das industrielle deutsche Nationalkapital während des Kaiserreiches rasant vermehrte, wie wir weiter unten noch ausführlicher darstellen werden, geriet die Getreideproduktion des Landes in der zweiten Hälfte der 1870er Jahre in eine Krise. Diese Krise vertiefte sich noch in den 1880er Jahren. Innerhalb eines Jahrzehntes sanken die Agrarpreise um über ein Drittel. Die Agrarkrise entfaltete sich unter Schwankungen bis zum letzten Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte sich die landwirtschaftliche Produktion wieder relativ stabilisieren. Hauptgrund der Absatzkrise der Getreideproduktion war die Überfüllung des Weltagrarmarktes mit US-Weizen. Dessen Transportkosten wurden durch die verkehrstechnische Erschließung der USA mit Eisenbahnen und durch die transozeanischen Dampfschiffe enorm gesenkt. Um der Agrarkrise in Deutschland entgegenzutreten, führte das Kaiserreich 1879 Schutzzölle ein, die nach der Vertiefung der Krise 1885 noch angehoben wurden.
Demgegenüber vermehrte sich das Industriekapital während des Kaiserreiches rasant. Das deutsche Industriekapital entwickelte sich rascher als das der europäischen Konkurrenz, im globalen Maßstab entwickelte sich nur der US-Kapitalismus noch rascher. So wuchs der Anteil von Gewerbe und Industrie am deutschen Sozialprodukt zwischen 1871 und 1913 von 25 auf 41 Prozent, während der Anteil der Landwirtschaft im gleichen Zeitraum von 42 auf 23 Prozent absank. Das deutsche Kaiserreich entwickelte sich also aus einem Agrar-Industrie-Staat zu einem Industrie-Agrar-Staat und ließ dabei um die Jahrhundertwende Großbritannien als führende europäische kapitalistische Industrienation hinter sich. Großbritannien förderte zwar 1913 mehr Kohle als das deutsche Kaiserreich, aber dafür überflügelte die deutsche Eisen- und Stahlproduktion die britische. Sie war fast doppelt so groß, während sie zur Reichsgründung nur ein Fünftel der britischen Produktion von Eisen und Stahl betrug. Ein Grund für die rasche Vermehrung des deutschen Nationalkapitals war der relativ geringe Kapitalexport in das Ausland. Die deutsche Bourgeoisie investierte im Vergleich zur europäischen Konkurrenz mehr Kapital in die einheimische Produktion. So stieg das deutsche Nettosozialprodukt zwischen 1870 und 1893 um 58 Prozent und zwischen 1894 und 1913 um 68 Prozent. Unter anderem konnte von 1872 bis 1913 die deutsche Förderung von Steinkohle von 32 auf 190 Millionen Tonnen versechsfacht werden. Neben der Schwerindustrie entwickelte sich auch der Maschinenbau sowie die Chemie- und Elektroindustrie. So stand die deutsche Chemieindustrie 1913 vor der britischen und der US-amerikanischen Konkurrenz mit der Produktion von Chemikalien, Farben, Pharmaka und Düngemitteln an der Weltspitze.
Mit der Kapitalvermehrung entwickelte sich die ökonomische Macht der deutschen Bourgeoisie. Auf die politische Machteroberung hatte diese ja zugunsten eines Klassenkompromisses mit dem JunkerInnentum verzichtet. Die Montanbourgeoisie, welche aus den KapitalistInnen und ManagerInnen der Kohle- und Stahlunternehmen bestand, war die mächtigste Fraktion innerhalb dieser Klasse. Ihre sozialökonomische und politische Vertretung fand sie im 1876 gegründeten Centralverband der Deutschen Industrie (CV, CVDI oder CDI), den sie gegenüber anderen Kapitalfraktionen eindeutig dominierte. Ihr Zentrum hatte die Montanbourgeoisie in den Großbetrieben des Ruhrgebietes. Die Montanbourgeoisie war sehr an der Schutzzollpolitik des Staates interessiert. Eine andere, später entstandene Fraktion der Bourgeoisie, bildeten die KapitalistInnen und ManagerInnen der Chemie- und Elektroindustrie. Sie gebot über Großfirmen wie Bayer, Hoechst, BASF, Siemens und AEG. Die Bourgeoisie der Chemie und Elektroindustrie führte gegen ihre Klassengeschwister aus der Montanindustrie einen Fraktionskampf gegen Schutzzölle, weil die erstgenannte Kapitalfraktion weltmarktorientiert war. Die Klein- und Mittelbourgeoisie konzentrierte sich besonders in Süddeutschland sowie in Thüringen und Sachsen.
1895 führten die wachsenden Fraktionskämpfe innerhalb der Bourgeoisie zu einer Abspaltung des von der Montanindustrie beherrschten CDI, zu dem neugegründeten Bund der Industriellen (BDI), welcher die Interessen der exportorientierten Fertigungsindustrie zum Ausdruck brachte und infolgedessen am Freihandel orientiert war. Dem BDI gehörten die Bourgeoisien der Textilindustrie, des kleineren bis mittleren Maschinenbaues, der Nahrungs- und Genussmittelherstellung sowie der Holz- und Schnitzstoffindustrie an. Der BDI stand jedoch deutlich im Schatten des CDI. Die Bourgeoisie des großen Maschinenbaues sowie der Chemie- und Elektroindustrie löste sich zwar vom CDI, schloss sich allerdings aber auch nicht dem BDI an.
Die politischen Interessen der Bourgeoisie vertrat die in mehrere Parteien gespaltene liberale Bewegung. Auf dem linken Flügel der Liberalen standen die Fortschrittspartei, die Freisinnigen und die Volkspartei, die für eine weitere Parlamentisierung und Demokratisierung Deutschlands eintraten. Demgegenüber stand der rechte Flügel, die Nationalliberalen, die am Klassenkompromiss mit den JunkerInnen und dessen politischen Ausdruck, der Monarchie, eisern festhielten. Die Nationalliberalen waren die politisch stärkste Kraft der Bourgeoisie.
Sozial zwischen Bourgeoisie und ArbeiterInnenklasse stand das städtische KleinbürgerInnentum. Dieses differenziert sich wiederum in ein klassisches Produktionsmittel besitzendes KleinbürgerInnentum (HandwerkerInnen, KleinhändlerInnen, Freie Berufe) und in kleinbürgerliche Lohnabhängige. Das klassische KleinbürgerInnentum blieb während des Kaiserreiches relativ stabil. So sank die Zahl der handwerklichen Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten zwischen 1882 und 1907 auf knapp 2 Millionen, während die Zahl der in ihnen Beschäftigten mit 3 Millionen konstant blieb. Doch reduzierte sich der Anteil der im Handwerk Beschäftigten an den gewerblich Tätigen im gleichen Zeitraum von 60% auf 30%. In den Handwerksbetrieben verquickte sich während des Kaiserreiches auf traditionelle Weise die kleinbürgerliche Warenproduktion mit der biosozialen Reproduktion in Form der Familie. So wurden Lehrlinge und Gesellen nicht nur in den Werkstätten der Handwerksmeister ausgebeutet, sondern sie gehörten auch zu dessen Haushalten, wo sie Kost und Logis bekamen. Während die Zahl der HandwerkerInnen während des Kaiserreiches im Großen und Ganzen konstant blieb, dehnte sich die Zahl der KleinhändlerInnen aus. So stieg die Anzahl der Handelsunternehmen, zum größten Teil aus kleinen städtischen Kaufläden – vom Milch- bis zum Kolonialwarengeschäft – bestehend, auf bis zur 1 Million gegen Ende des Kaiserreiches. Durch den Anstieg der Anzahl der KleinhändlerInnen vergrößerte sich das klassische KleinbürgerInnentum bis zum Ersten Weltkrieg.
Das klassische KleinbürgerInnentum stand als produktionsmittelbesitzende Schicht, die auch schon embryonal von der Ausbeutung der Lohnarbeit lebte, zwischen Bourgeoisie und Proletariat. Es fürchtete sich genauso vor der Konkurrenz des Großkapitals wie vor dem proletarischen Klassenkampf und der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung. Um sich gegen die Konkurrenz des Großkapitals zu schützen, verlangte das produktionsmittelbesitzende KleinbürgerInnentum vom Staat sozialprotektionistische Maßnahmen gegen die Gewerbefreiheit. Das Kaiserreich übersetzte auch einige kleinbürgerliche Wünsche in konkrete Realpolitik. Eine politische Vertreterin des produktionsmittelbesitzenden KleinbürgerInnentums war die 1895 gegründete Mittelstandspartei, die jedoch an den inneren Gegensätzen dieser heterogenen Schicht scheiterte. 1909 entstand als institutionalisierter Ausdruck der Mittelstandsbewegung der Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie. Dieser bildete sich aus Protest gegen die großgrundbesitzerfreundlichen Steuerreformpläne der Konservativen. Doch auch das konservativ-kaisertreue KleinbürgerInnentum begann sich ab 1911 in dem antiliberalen und antisozialistischen Reichsdeutschen Mittelstandsverband zu organisieren.
Das lohnabhängige KleinbürgerInnentum bestand aus den Angestellten aus Industrie, Handel, Banken und Versicherungen und aus den staatlich dienenden Lohnabhängigen, den BeamtInnen. Die Schicht der in der Privatwirtschaft beschäftigten Angestellten bestand 1907 aus knapp 2 Millionen Menschen. Diese Schicht war zwar von den Produktionsmitteln getrennt und war auf die Vermietung ihrer Arbeitskraft angewiesen wie das ebenfalls lohnabhängige Proletariat – aber zwischen beiden lohnabhängigen Klassen herrschte im Kaiserreich eine klare soziale Trennungslinie. So aßen die kleinbürgerlichen Angestellten in den Großbetrieben in von den ArbeiterInnen getrennten eigenen Kantinen und in ihrem Privatleben mieden sie die proletarischen Wohnviertel. Ihre Kinder schickten sie auf mittlere und höhere Schulen. Für diese höhere Schulbildung ihrer Kinder konnten sie das Geld zwar nur mit Mühe aufbringen, aber schließlich galt es zu verhindern, dass der Nachwuchs in das Proletariat hinabglitt. Die Angestellten der Privatwirtschaft hielten sich in der Regel auch vom proletarischen Klassenkampf und der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung, den Gewerkschaften und der SPD, fern. Der mehrheitlich reaktionäre Charakter der privatwirtschaftlich Angestellten kam in der Organisation des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes (DHV) klar zum Ausdruck. Zwar vertrat er auch soziale Interessen und Bedürfnisse des lohnabhängigen KleinbürgerInnentums gegen die Bourgeoisie, aber er schloss Juden als Mitglieder aus und stellte sich auch klar gegen die ArbeiterInnenklasse und die Gewerkschaften. Eine ähnliche Zwitterstellung zwischen Bourgeoisie und Proletariat nahmen auch die StaatsbeamtInnen ein. Dieses StaatsbeamtInnentum bestand 1907 aus ca. 1,5 Millionen Menschen. Bei den kleineren BeamtInnen gab es allerdings auch Sympathien für die SPD.
Bleiben wir jetzt bei der ArbeiterInnenklasse, dem Klassenkampf und der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung. Mit der Entwicklung des Kapitalismus vergrößerte sich auch die ArbeiterInnenklasse als Kern des modernen Proletariats. Gab es im Jahre 1882 in Deutschland nur knapp 5 Millionen LohnarbeiterInnen in Gewerbe, Handel und Verkehr, so verdoppelte sich ihre Anzahl bis 1907 auf 11 Millionen Menschen. 1907 betrug der Anteil der LohnarbeiterInnen 34 Prozent des arbeitenden Teils der Bevölkerung. Mit Familienangehörigen bestand das Proletariat in diesem Jahr aus 20 Millionen Menschen, das entsprach einem Drittel der Bevölkerung. Wenn wir jedoch die LandarbeiterInnen und die Dienstboten noch dazu zählen, dann war das Proletariat noch größer. Aber wir müssen beachten, dass LandarbeiterInnen und Dienstboten, obwohl auch sie formal lohnabhängig waren, sozial noch stark von vorkapitalistischen Verhältnissen geprägt waren, wie wir weiter oben schon am Beispiel des Agrarproletariats beschrieben haben. Auch der Kern des modernen Proletariats, die IndustriearbeiterInnen, war sozial stark differenziert. So gab es Gelernte, die vor dem Ersten Weltkrieg 50 bis 60 Prozent des Industrieproletariats betrugen, und ungelernte bzw. angelernte HilfsarbeiterInnen. Zwischen diesen beiden Schichten bestand eine tiefe soziale Kluft.
Auch nationalistische Spaltungslinien der ArbeiterInnenklasse waren im Kaiserreich wirksam. So war der deutsche Kapitalismus wegen des rasanten Wachstums der Industrieproduktion besonders im Bergwerk dringend auf polnische Arbeitskräfte angewiesen. Auf manchen Kohlenzechen stellten die polnischen ProletarierInnen die Mehrzahl der Bergleute. Die polnischen Bergleute hatten ihre eigenen Straßen und „ihre“ eigene Gewerkschaft. Eine weitere Spaltungslinie des Proletariats in Deutschland war die nach sozialen Geschlechterrollen. Lohnabhängige Frauen waren im Kaiserreich eine besonders hart ausgebeutete Minderheit des damaligen Proletariats. Ihr Anteil am Handwerks- und Industrieproletariat erhöhte sich nur langsam. 1875 betrug dieser nur 9,2 Prozent, er erhöhte sich bis 1907 auch nur auf lediglich 12,9 Prozent. In absoluten Zahlen waren 1882 540.000 lohnabhängige Frauen in Industrie und Handwerk beschäftigt, 1907 waren es 1.540.000 Absolut verdreifachte sich also die Zahl der lohnabhängigen Frauen zwischen 1882 und 1907. Der Lohn dieser Frauen betrug oft nicht einmal die Hälfte oder ein Drittel der Männerlöhne – und das oft bei gleicher Arbeit!
Die Ausbeutung des Proletariats war während des Kaiserreiches sehr hart. Nur allmählich verbesserte sich die soziale Lage der LohnarbeiterInnen durch den reproduktiven Klassenkampf. Letzteren nennen wir so, weil durch ihn, der darauf abzielt die Arbeits- und Lebensbedingungen des Proletariats innerhalb des Kapitalismus zu verbessern, das Kapitalverhältnis auf modernisierter Grundlage reproduziert wird. So zielte der reproduktive Klassenkampf des Proletariats in erster Linie darauf die Löhne zu erhöhen und die Arbeitszeit zu reduzieren. Es gelang der Bourgeoisie nicht immer lediglich mit Repression den Forderungen der ArbeiterInnen entgegenzutreten. So musste sie teilweise diesen sozialen Forderungen des Klassenfeindes nach höheren Löhnen und kürzeren Arbeitszeiten nachgeben. Deshalb stiegen die Reallöhne langsam und unter Schwankungen an und auch die Arbeitszeit sank von durchschnittlich 66 Wochenstunden um 1890 herum auf 55 Wochenstunden 1910/13 bei Differenzen bei den einzelnen Industriezweigen. Damit die Mehrwertrate – das Verhältnis zwischen den Löhnen der ArbeiterInnen und den Gewinnen/dem Mehrwert der KapitalistInnen – nicht fiel, musste die Bourgeoisie bei gestiegenen Reallöhnen und einer geringeren Wochenarbeitszeit zu einer Intensivierung und Verdichtung der Arbeit übergehen. Das war umso wichtiger, da durch die Erhöhung der Arbeitsproduktivität die Kosten für die Produktionsmittel, das sachliche produktive Kapital, tendenziell schneller anstieg als die Gewinne. Diese Tatsache übte einen Druck auf die Profitrate – das Verhältnis zwischen Produktionsmittel- und Lohnkosten auf der einen Seite und den Gewinnen/dem Mehrwert der KapitalistInnen auf der anderen – aus. Diesen tendenziellen Fall der Profitrate ließ sich nur durch wachsende Ausbeutung des Proletariats kompensieren. Die rasante Kapitalvermehrung im deutschen Kaiserreich geriet also von zwei Seiten unter Druck: auf der einen Seite der tendenzielle Fall der Profitrate und auf der anderen Seite der proletarische Klassenkampf.
Wichtige Klassenkämpfe in Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg waren die großen BergarbeiterInnenstreiks von 1872 und 1889. An dem letztgenannten Massenstreik beteiligten sich etwa 90 Prozent der damaligen Bergleute. Im Anschluss dieses Massenstreikes entstanden die ersten Gewerkschaften im Bergbau. Allerdings war die zentrumnahe christliche Gewerkschaft erfolgreicher als der SPD-nahe „Alte Verband“. Auch beim BergarbeiterInnenstreik von 1905 wurde ein Vertreter der christlichen Gewerkschaft zum Vorsitzenden der Streikleitung gewählt.
Die Gewerkschaften waren allgemein der bürokratisch entfremdete Ausdruck des reproduktiven Klassenkampfes. Zu Beginn der Gewerkschaftsbewegung überwogen auch in Deutschland berufsständische Organisationen – was auch der Verknöcherung der alten Traditionen der Gesellenbewegung zu verdanken war. Doch ab den 1890er Jahren bildeten sich auch im deutschen Kaiserreich die ersten berufsübergreifenden Zentralverbände heraus, welche die Tätigkeit in einem bestimmten Industriezweig und nicht mehr den erlernten Beruf zum Maßstab der Organisierung machten. Der Verband der Metallarbeiter war Vorreiter dieser modernen Gewerkschaftsbewegung, der sowohl qualifizierte als auch angelernte ArbeiterInnen organisierte. Aber auch dieser Verband konnte sich nur langsam gegen die verknöcherte berufsständische Tradition und gegen den Widerstand des Kapitals durchsetzen. 1890 schlossen sich die Einzelgewerkschaften zur Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands zusammen. Carl Legien wurde ihr oberster Bürokrat.
Die Bourgeoisie ging auch in Deutschland zuerst überwiegend repressiv gegen die Gewerkschaftsbewegung vor. Doch im Verlauf eines sozialen Lernprozesses lernte auch die deutsche Bourgeoisie, dass es für die Eindämmung des proletarischen Klassenkampfes effektiver ist, die Gewerkschaftsbürokratien in die Einzelkapitale und in das Nationalkapital zu integrieren. Das geschah über das Tarifvertragssystem, über das die Kapitalverbände und die Gewerkschaftsbürokratie die wichtigsten Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Lohn aushandeln. Durch das Tarifsystem, welches sich in Deutschland um die Jahrhundertwende durchsetzte, wurden die Gewerkschaftsbürokratien zu Co-Managerinnen von Kapital und Staat. Vorreiterinnen des Tarifsystems waren während des Kaiserreiches die Klein- und Mittelbetriebe der Druck- und Bauindustrie. In den Großbetrieben konnte sich das Tarifsystem vor dem Ersten Weltkrieg dagegen nicht durchsetzen.
Die Gewerkschaftsbewegung in Deutschland war besonders staatstragend. So versuchte sie über deren staatliche Anerkennung auch die Anerkennung der KapitalistInnen und ManagerInnen zu erreichen. Das Tarifsystem stellt ja auch immer eine Verrechtlichung des Klassenkampfes dar, bei dem der Staat die Auseinandersetzungen zwischen Kapital und Staat durch seine Gesetze regelt – und dadurch entschärft. Da die Gewerkschaftsbürokratie nur im Rahmen des bürgerlichen Staates zur Co-Managerin der kapitalistischen Ausbeutung und staatlichen Verwaltung werden konnte, versuchte sie die proletarische Basis zu pflichtbewussten und obrigkeitshörigen StaatsbürgerInnen zu erziehen.
Das deutsche Kaiserreich

Das 1871 gegründete deutsche Kaiserreich beruhte auf dem Klassenkompromiss zwischen Bourgeoisie und GroßgrundbesitzerInnen (besonders den ostelbischen JunkerInnen). Durch das von Preußen mit eiserner Faust von oben geeinigte Deutschland bekam das Nationalkapital einen gewaltigen Auftrieb. Gleichzeitig konnten sich das überholte JunkerInnentum und die preußische Monarchie, welche Deutschland beherrschte, noch ein paar Jahrzehnte lang halten. Der preußische König war auch gleichzeitig deutscher Kaiser und das Kaiserreich wurde relativ schwach parlamentarisiert und demokratisiert. Die Armee wurde von dem alten Offiziersadel beherrscht. Auch im zivilen Staatsapparat dominierte der Beamtenadel an der Spitze über die bürgerlichen Elemente an der Basis.
Doch nicht nur der politische und militärische Überbau des deutschen Kapitalismus blieb noch stark von der feudalen Vergangenheit beherrscht. Auch das ostelbische JunkerInnentum modernisierte sich nur geringfügig und integrierte sich nicht vollständig in Kapitalismus und Bourgeoisie. Der junkerliche Großgrundbesitz symbolisierte halbfeudale-halbkapitalistische Produktionsverhältnisse. 1880 bestand die preußische Aristokratie aus 20.000 Adelsfamilien mit rund 85.000 Menschen. Die Herrschaft dieser Landaristokratie beruhte auf der Gutswirtschaft. Der Landjunker organisierte selbst oder auf größeren Gütern über Verwalter und Gutsinspektoren die Ausbeutung des Landproletariats. Dieses bekam durchschnittlich nur 20 bis 50 Prozent des Lohnes in Geld ausgezahlt, der andere Teil bestand aus Naturalien. Außerdem besaßen die LandarbeiterInnen das Wohnrecht in gutseigenen Häusern, dazu bekamen sie noch ein Stück Land sowie Futter für eine Kuh und ein bis zwei Schweine, Getreide, Brennstoff, den Anspruch auf ärztliche Betreuung und die Versorgung im Alter. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag war nur sehr selten vorhanden. Statt einer doppelt freien Lohnarbeit – frei von Produktionsmitteln, aber auch eine freie Persönlichkeit – war das Landproletariat auf den Gütern der Junker einer patriarchal-paternalistischen Ausbeutung unterworfen. Für die ostelbischen LandproletarierInnen, welche die Mehrzahl der 1907 existierenden 3 Millionen AgrararbeiterInnen darstellten, galt das preußische Dienstpflichtgesetz für ländliche Arbeitskräfte, wodurch ihr Verhältnis zu den JunkerInnen als „Verhältnis des Familienrechts“ definiert war. So unterschied sich ihre rechtliche Stellung kaum von denen der Gesindeordnung unterworfenen Mägden und Knechten. Die Gesindeordnung schränkte die persönliche Freiheit der Knechte und Mägde stark ein und gab den GutsbesitzerInnen und BäuerInnen sogar das Recht der körperlichen Züchtigung bei Verfehlungen der Gesindeordnung unterworfenen Arbeitskräften. Gesindeordnung und Dienstpflichtgesetz wurden erst durch die Novemberrevolution hinweggefegt.
Außer durch diese Möglichkeit zur patriarchal-kapitalistischen Ausbeutung des Landproletariats besaßen die Junker noch staatliche Machtbefugnisse. So waren die rund 16.000 preußischen Gutsbezirke – meistens aus einem Rittergut und einem oder mehreren Dörfern bestehend – in der Regel zugleich selbständige Amtsbezirke. Ihnen stand meistens der Gutsbesitzer als Vertreter der Staatsmacht vor. Als Gemeindevorsteher hatte er die Aufsicht über die örtliche Volksschule, die Vergabe von Konzessionen an Gastwirte, den Straßen- und Wegebau und über die Polizeigewalt. Bis zur Reform der Kreisordnung von 1872 übte der Gutsbesitzer das Amt des Gemeindevorstehers per Erbrecht aus. Nach dieser Reform musste der Gutsbesitzer formal vom Kreistag in dieses Amt gewählt werden. Das Dreiklassenwahlrecht sorgte jedoch für zuverlässige Mehrheiten für den Gutsbesitzer. So hatten die Junker als Gemeindevorsteher Repressionsgewalt gegen kleinere Delikte, sie konnten Arbeitsniederlegungen des Landproletariats mit Gewalt beenden und LandarbeiterInnen, die ihren Kontrakt vorzeitig beendeten, mit Polizeigewalt zurück an den Arbeitsplatz holen. Politische InteressenvertreterInnen der JunkerInnen waren die PolitikerInnen der zwei konservativen Parteien, der seit 1871 existierenden Deutschen Reichspartei (DRP) und der 1876 gegründeten Deutschen Konservativen Partei (DKP). Die politische Interessevertreterin des nichtpreußisch-katholischen Landadels Süddeutschlands stellte die katholische Zentrumspartei dar, in welcher auch der katholische Klerus eine bedeutende Rolle spielte. Ab 1887 nahm aber der Einfluss bürgerlicher Kräfte auf die Zentrumspartei zu.
Sozial zwischen den JunkerInnen und dem Agrarproletariat stand das ländliche KleinbürgerInnentum, die BäuerInnen. Dieses ländliche KleinbürgerInnentum blieb relativ stabil. Während des Kaiserreiches gab es weder eine größere Landflucht noch ein BäuerInnensterben. Mensch kann insgesamt die Landwirtschaft im deutschen Kaiserreich als einen noch stark von feudalen Relikten geprägten Agrarkapitalismus mit starken kleinbäuerlichen Ausläufern bezeichnen. So prägten die Klein- und MittelbäuerInnen die Landwirtschaft in Baden, Württemberg und Hessen, während in Mitteldeutschland, Rheinland und Bayern die Hofgrößen sehr gemischt waren. Die in weiten Teilen Norddeutschlands (Hannover, Schleswig-Holstein, Oldenburg und Westfalen) vorherrschenden GroßbäuerInnen entwickelten sich zwar zu AgrarkapitalistInnen, doch sie unterschieden sich noch sehr stark von der städtischen Bourgeoisie. Denn auch diese GroßbäuerInnen, welche von der kapitalistischen Ausbeutung „ihrer“ LandarbeiterInnen lebten, gestalteten ihr soziales Verhältnis zu den Ausbeutungsobjekten nach vorkapitalistischen Gesindeordnungen. Auch blieben die GroßbäuerInnen Teil der Dorfgemeinschaft. Doch wurde die Agrarproduktion schon stark durch moderne Technik geprägt. Besonders die Einführung der Dreschmaschine verkürzte die im Winter anfallenden Tätigkeiten erheblich.
Wenn sich auch das industrielle deutsche Nationalkapital während des Kaiserreiches rasant vermehrte, wie wir weiter unten noch ausführlicher darstellen werden, geriet die Getreideproduktion des Landes in der zweiten Hälfte der 1870er Jahre in eine Krise. Diese Krise vertiefte sich noch in den 1880er Jahren. Innerhalb eines Jahrzehntes sanken die Agrarpreise um über ein Drittel. Die Agrarkrise entfaltete sich unter Schwankungen bis zum letzten Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte sich die landwirtschaftliche Produktion wieder relativ stabilisieren. Hauptgrund der Absatzkrise der Getreideproduktion war die Überfüllung des Weltagrarmarktes mit US-Weizen. Dessen Transportkosten wurden durch die verkehrstechnische Erschließung der USA mit Eisenbahnen und durch die transozeanischen Dampfschiffe enorm gesenkt. Um der Agrarkrise in Deutschland entgegenzutreten, führte das Kaiserreich 1879 Schutzzölle ein, die nach der Vertiefung der Krise 1885 noch angehoben wurden.
Demgegenüber vermehrte sich das Industriekapital während des Kaiserreiches rasant. Das deutsche Industriekapital entwickelte sich rascher als das der europäischen Konkurrenz, im globalen Maßstab entwickelte sich nur der US-Kapitalismus noch rascher. So wuchs der Anteil von Gewerbe und Industrie am deutschen Sozialprodukt zwischen 1871 und 1913 von 25 auf 41 Prozent, während der Anteil der Landwirtschaft im gleichen Zeitraum von 42 auf 23 Prozent absank. Das deutsche Kaiserreich entwickelte sich also aus einem Agrar-Industrie-Staat zu einem Industrie-Agrar-Staat und ließ dabei um die Jahrhundertwende Großbritannien als führende europäische kapitalistische Industrienation hinter sich. Großbritannien förderte zwar 1913 mehr Kohle als das deutsche Kaiserreich, aber dafür überflügelte die deutsche Eisen- und Stahlproduktion die britische. Sie war fast doppelt so groß, während sie zur Reichsgründung nur ein Fünftel der britischen Produktion von Eisen und Stahl betrug. Ein Grund für die rasche Vermehrung des deutschen Nationalkapitals war der relativ geringe Kapitalexport in das Ausland. Die deutsche Bourgeoisie investierte im Vergleich zur europäischen Konkurrenz mehr Kapital in die einheimische Produktion. So stieg das deutsche Nettosozialprodukt zwischen 1870 und 1893 um 58 Prozent und zwischen 1894 und 1913 um 68 Prozent. Unter anderem konnte von 1872 bis 1913 die deutsche Förderung von Steinkohle von 32 auf 190 Millionen Tonnen versechsfacht werden. Neben der Schwerindustrie entwickelte sich auch der Maschinenbau sowie die Chemie- und Elektroindustrie. So stand die deutsche Chemieindustrie 1913 vor der britischen und der US-amerikanischen Konkurrenz mit der Produktion von Chemikalien, Farben, Pharmaka und Düngemitteln an der Weltspitze.
Mit der Kapitalvermehrung entwickelte sich die ökonomische Macht der deutschen Bourgeoisie. Auf die politische Machteroberung hatte diese ja zugunsten eines Klassenkompromisses mit dem JunkerInnentum verzichtet. Die Montanbourgeoisie, welche aus den KapitalistInnen und ManagerInnen der Kohle- und Stahlunternehmen bestand, war die mächtigste Fraktion innerhalb dieser Klasse. Ihre sozialökonomische und politische Vertretung fand sie im 1876 gegründeten Centralverband der Deutschen Industrie (CV, CVDI oder CDI), den sie gegenüber anderen Kapitalfraktionen eindeutig dominierte. Ihr Zentrum hatte die Montanbourgeoisie in den Großbetrieben des Ruhrgebietes. Die Montanbourgeoisie war sehr an der Schutzzollpolitik des Staates interessiert. Eine andere, später entstandene Fraktion der Bourgeoisie, bildeten die KapitalistInnen und ManagerInnen der Chemie- und Elektroindustrie. Sie gebot über Großfirmen wie Bayer, Hoechst, BASF, Siemens und AEG. Die Bourgeoisie der Chemie und Elektroindustrie führte gegen ihre Klassengeschwister aus der Montanindustrie einen Fraktionskampf gegen Schutzzölle, weil die erstgenannte Kapitalfraktion weltmarktorientiert war. Die Klein- und Mittelbourgeoisie konzentrierte sich besonders in Süddeutschland sowie in Thüringen und Sachsen.
1895 führten die wachsenden Fraktionskämpfe innerhalb der Bourgeoisie zu einer Abspaltung des von der Montanindustrie beherrschten CDI, zu dem neugegründeten Bund der Industriellen (BDI), welcher die Interessen der exportorientierten Fertigungsindustrie zum Ausdruck brachte und infolgedessen am Freihandel orientiert war. Dem BDI gehörten die Bourgeoisien der Textilindustrie, des kleineren bis mittleren Maschinenbaues, der Nahrungs- und Genussmittelherstellung sowie der Holz- und Schnitzstoffindustrie an. Der BDI stand jedoch deutlich im Schatten des CDI. Die Bourgeoisie des großen Maschinenbaues sowie der Chemie- und Elektroindustrie löste sich zwar vom CDI, schloss sich allerdings aber auch nicht dem BDI an.
Die politischen Interessen der Bourgeoisie vertrat die in mehrere Parteien gespaltene liberale Bewegung. Auf dem linken Flügel der Liberalen standen die Fortschrittspartei, die Freisinnigen und die Volkspartei, die für eine weitere Parlamentisierung und Demokratisierung Deutschlands eintraten. Demgegenüber stand der rechte Flügel, die Nationalliberalen, die am Klassenkompromiss mit den JunkerInnen und dessen politischen Ausdruck, der Monarchie, eisern festhielten. Die Nationalliberalen waren die politisch stärkste Kraft der Bourgeoisie.
Sozial zwischen Bourgeoisie und ArbeiterInnenklasse stand das städtische KleinbürgerInnentum. Dieses differenziert sich wiederum in ein klassisches Produktionsmittel besitzendes KleinbürgerInnentum (HandwerkerInnen, KleinhändlerInnen, Freie Berufe) und in kleinbürgerliche Lohnabhängige. Das klassische KleinbürgerInnentum blieb während des Kaiserreiches relativ stabil. So sank die Zahl der handwerklichen Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten zwischen 1882 und 1907 auf knapp 2 Millionen, während die Zahl der in ihnen Beschäftigten mit 3 Millionen konstant blieb. Doch reduzierte sich der Anteil der im Handwerk Beschäftigten an den gewerblich Tätigen im gleichen Zeitraum von 60% auf 30%. In den Handwerksbetrieben verquickte sich während des Kaiserreiches auf traditionelle Weise die kleinbürgerliche Warenproduktion mit der biosozialen Reproduktion in Form der Familie. So wurden Lehrlinge und Gesellen nicht nur in den Werkstätten der Handwerksmeister ausgebeutet, sondern sie gehörten auch zu dessen Haushalten, wo sie Kost und Logis bekamen. Während die Zahl der HandwerkerInnen während des Kaiserreiches im Großen und Ganzen konstant blieb, dehnte sich die Zahl der KleinhändlerInnen aus. So stieg die Anzahl der Handelsunternehmen, zum größten Teil aus kleinen städtischen Kaufläden – vom Milch- bis zum Kolonialwarengeschäft – bestehend, auf bis zur 1 Million gegen Ende des Kaiserreiches. Durch den Anstieg der Anzahl der KleinhändlerInnen vergrößerte sich das klassische KleinbürgerInnentum bis zum Ersten Weltkrieg.
Das klassische KleinbürgerInnentum stand als produktionsmittelbesitzende Schicht, die auch schon embryonal von der Ausbeutung der Lohnarbeit lebte, zwischen Bourgeoisie und Proletariat. Es fürchtete sich genauso vor der Konkurrenz des Großkapitals wie vor dem proletarischen Klassenkampf und der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung. Um sich gegen die Konkurrenz des Großkapitals zu schützen, verlangte das produktionsmittelbesitzende KleinbürgerInnentum vom Staat sozialprotektionistische Maßnahmen gegen die Gewerbefreiheit. Das Kaiserreich übersetzte auch einige kleinbürgerliche Wünsche in konkrete Realpolitik. Eine politische Vertreterin des produktionsmittelbesitzenden KleinbürgerInnentums war die 1895 gegründete Mittelstandspartei, die jedoch an den inneren Gegensätzen dieser heterogenen Schicht scheiterte. 1909 entstand als institutionalisierter Ausdruck der Mittelstandsbewegung der Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie. Dieser bildete sich aus Protest gegen die großgrundbesitzerfreundlichen Steuerreformpläne der Konservativen. Doch auch das konservativ-kaisertreue KleinbürgerInnentum begann sich ab 1911 in dem antiliberalen und antisozialistischen Reichsdeutschen Mittelstandsverband zu organisieren.
Das lohnabhängige KleinbürgerInnentum bestand aus den Angestellten aus Industrie, Handel, Banken und Versicherungen und aus den staatlich dienenden Lohnabhängigen, den BeamtInnen. Die Schicht der in der Privatwirtschaft beschäftigten Angestellten bestand 1907 aus knapp 2 Millionen Menschen. Diese Schicht war zwar von den Produktionsmitteln getrennt und war auf die Vermietung ihrer Arbeitskraft angewiesen wie das ebenfalls lohnabhängige Proletariat – aber zwischen beiden lohnabhängigen Klassen herrschte im Kaiserreich eine klare soziale Trennungslinie. So aßen die kleinbürgerlichen Angestellten in den Großbetrieben in von den ArbeiterInnen getrennten eigenen Kantinen und in ihrem Privatleben mieden sie die proletarischen Wohnviertel. Ihre Kinder schickten sie auf mittlere und höhere Schulen. Für diese höhere Schulbildung ihrer Kinder konnten sie das Geld zwar nur mit Mühe aufbringen, aber schließlich galt es zu verhindern, dass der Nachwuchs in das Proletariat hinabglitt. Die Angestellten der Privatwirtschaft hielten sich in der Regel auch vom proletarischen Klassenkampf und der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung, den Gewerkschaften und der SPD, fern. Der mehrheitlich reaktionäre Charakter der privatwirtschaftlich Angestellten kam in der Organisation des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes (DHV) klar zum Ausdruck. Zwar vertrat er auch soziale Interessen und Bedürfnisse des lohnabhängigen KleinbürgerInnentums gegen die Bourgeoisie, aber er schloss Juden als Mitglieder aus und stellte sich auch klar gegen die ArbeiterInnenklasse und die Gewerkschaften. Eine ähnliche Zwitterstellung zwischen Bourgeoisie und Proletariat nahmen auch die StaatsbeamtInnen ein. Dieses StaatsbeamtInnentum bestand 1907 aus ca. 1,5 Millionen Menschen. Bei den kleineren BeamtInnen gab es allerdings auch Sympathien für die SPD.
Bleiben wir jetzt bei der ArbeiterInnenklasse, dem Klassenkampf und der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung. Mit der Entwicklung des Kapitalismus vergrößerte sich auch die ArbeiterInnenklasse als Kern des modernen Proletariats. Gab es im Jahre 1882 in Deutschland nur knapp 5 Millionen LohnarbeiterInnen in Gewerbe, Handel und Verkehr, so verdoppelte sich ihre Anzahl bis 1907 auf 11 Millionen Menschen. 1907 betrug der Anteil der LohnarbeiterInnen 34 Prozent des arbeitenden Teils der Bevölkerung. Mit Familienangehörigen bestand das Proletariat in diesem Jahr aus 20 Millionen Menschen, das entsprach einem Drittel der Bevölkerung. Wenn wir jedoch die LandarbeiterInnen und die Dienstboten noch dazu zählen, dann war das Proletariat noch größer. Aber wir müssen beachten, dass LandarbeiterInnen und Dienstboten, obwohl auch sie formal lohnabhängig waren, sozial noch stark von vorkapitalistischen Verhältnissen geprägt waren, wie wir weiter oben schon am Beispiel des Agrarproletariats beschrieben haben. Auch der Kern des modernen Proletariats, die IndustriearbeiterInnen, war sozial stark differenziert. So gab es Gelernte, die vor dem Ersten Weltkrieg 50 bis 60 Prozent des Industrieproletariats betrugen, und ungelernte bzw. angelernte HilfsarbeiterInnen. Zwischen diesen beiden Schichten bestand eine tiefe soziale Kluft.
Auch nationalistische Spaltungslinien der ArbeiterInnenklasse waren im Kaiserreich wirksam. So war der deutsche Kapitalismus wegen des rasanten Wachstums der Industrieproduktion besonders im Bergwerk dringend auf polnische Arbeitskräfte angewiesen. Auf manchen Kohlenzechen stellten die polnischen ProletarierInnen die Mehrzahl der Bergleute. Die polnischen Bergleute hatten ihre eigenen Straßen und „ihre“ eigene Gewerkschaft. Eine weitere Spaltungslinie des Proletariats in Deutschland war die nach sozialen Geschlechterrollen. Lohnabhängige Frauen waren im Kaiserreich eine besonders hart ausgebeutete Minderheit des damaligen Proletariats. Ihr Anteil am Handwerks- und Industrieproletariat erhöhte sich nur langsam. 1875 betrug dieser nur 9,2 Prozent, er erhöhte sich bis 1907 auch nur auf lediglich 12,9 Prozent. In absoluten Zahlen waren 1882 540.000 lohnabhängige Frauen in Industrie und Handwerk beschäftigt, 1907 waren es 1.540.000 Absolut verdreifachte sich also die Zahl der lohnabhängigen Frauen zwischen 1882 und 1907. Der Lohn dieser Frauen betrug oft nicht einmal die Hälfte oder ein Drittel der Männerlöhne – und das oft bei gleicher Arbeit!
Die Ausbeutung des Proletariats war während des Kaiserreiches sehr hart. Nur allmählich verbesserte sich die soziale Lage der LohnarbeiterInnen durch den reproduktiven Klassenkampf. Letzteren nennen wir so, weil durch ihn, der darauf abzielt die Arbeits- und Lebensbedingungen des Proletariats innerhalb des Kapitalismus zu verbessern, das Kapitalverhältnis auf modernisierter Grundlage reproduziert wird. So zielte der reproduktive Klassenkampf des Proletariats in erster Linie darauf die Löhne zu erhöhen und die Arbeitszeit zu reduzieren. Es gelang der Bourgeoisie nicht immer lediglich mit Repression den Forderungen der ArbeiterInnen entgegenzutreten. So musste sie teilweise diesen sozialen Forderungen des Klassenfeindes nach höheren Löhnen und kürzeren Arbeitszeiten nachgeben. Deshalb stiegen die Reallöhne langsam und unter Schwankungen an und auch die Arbeitszeit sank von durchschnittlich 66 Wochenstunden um 1890 herum auf 55 Wochenstunden 1910/13 bei Differenzen bei den einzelnen Industriezweigen. Damit die Mehrwertrate – das Verhältnis zwischen den Löhnen der ArbeiterInnen und den Gewinnen/dem Mehrwert der KapitalistInnen – nicht fiel, musste die Bourgeoisie bei gestiegenen Reallöhnen und einer geringeren Wochenarbeitszeit zu einer Intensivierung und Verdichtung der Arbeit übergehen. Das war umso wichtiger, da durch die Erhöhung der Arbeitsproduktivität die Kosten für die Produktionsmittel, das sachliche produktive Kapital, tendenziell schneller anstieg als die Gewinne. Diese Tatsache übte einen Druck auf die Profitrate – das Verhältnis zwischen Produktionsmittel- und Lohnkosten auf der einen Seite und den Gewinnen/dem Mehrwert der KapitalistInnen auf der anderen – aus. Diesen tendenziellen Fall der Profitrate ließ sich nur durch wachsende Ausbeutung des Proletariats kompensieren. Die rasante Kapitalvermehrung im deutschen Kaiserreich geriet also von zwei Seiten unter Druck: auf der einen Seite der tendenzielle Fall der Profitrate und auf der anderen Seite der proletarische Klassenkampf.
Wichtige Klassenkämpfe in Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg waren die großen BergarbeiterInnenstreiks von 1872 und 1889. An dem letztgenannten Massenstreik beteiligten sich etwa 90 Prozent der damaligen Bergleute. Im Anschluss dieses Massenstreikes entstanden die ersten Gewerkschaften im Bergbau. Allerdings war die zentrumnahe christliche Gewerkschaft erfolgreicher als der SPD-nahe „Alte Verband“. Auch beim BergarbeiterInnenstreik von 1905 wurde ein Vertreter der christlichen Gewerkschaft zum Vorsitzenden der Streikleitung gewählt.
Die Gewerkschaften waren allgemein der bürokratisch entfremdete Ausdruck des reproduktiven Klassenkampfes. Zu Beginn der Gewerkschaftsbewegung überwogen auch in Deutschland berufsständische Organisationen – was auch der Verknöcherung der alten Traditionen der Gesellenbewegung zu verdanken war. Doch ab den 1890er Jahren bildeten sich auch im deutschen Kaiserreich die ersten berufsübergreifenden Zentralverbände heraus, welche die Tätigkeit in einem bestimmten Industriezweig und nicht mehr den erlernten Beruf zum Maßstab der Organisierung machten. Der Verband der Metallarbeiter war Vorreiter dieser modernen Gewerkschaftsbewegung, der sowohl qualifizierte als auch angelernte ArbeiterInnen organisierte. Aber auch dieser Verband konnte sich nur langsam gegen die verknöcherte berufsständische Tradition und gegen den Widerstand des Kapitals durchsetzen. 1890 schlossen sich die Einzelgewerkschaften zur Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands zusammen. Carl Legien wurde ihr oberster Bürokrat.
Die Bourgeoisie ging auch in Deutschland zuerst überwiegend repressiv gegen die Gewerkschaftsbewegung vor. Doch im Verlauf eines sozialen Lernprozesses lernte auch die deutsche Bourgeoisie, dass es für die Eindämmung des proletarischen Klassenkampfes effektiver ist, die Gewerkschaftsbürokratien in die Einzelkapitale und in das Nationalkapital zu integrieren. Das geschah über das Tarifvertragssystem, über das die Kapitalverbände und die Gewerkschaftsbürokratie die wichtigsten Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Lohn aushandeln. Durch das Tarifsystem, welches sich in Deutschland um die Jahrhundertwende durchsetzte, wurden die Gewerkschaftsbürokratien zu Co-Managerinnen von Kapital und Staat. Vorreiterinnen des Tarifsystems waren während des Kaiserreiches die Klein- und Mittelbetriebe der Druck- und Bauindustrie. In den Großbetrieben konnte sich das Tarifsystem vor dem Ersten Weltkrieg dagegen nicht durchsetzen.
Die Gewerkschaftsbewegung in Deutschland war besonders staatstragend. So versuchte sie über deren staatliche Anerkennung auch die Anerkennung der KapitalistInnen und ManagerInnen zu erreichen. Das Tarifsystem stellt ja auch immer eine Verrechtlichung des Klassenkampfes dar, bei dem der Staat die Auseinandersetzungen zwischen Kapital und Staat durch seine Gesetze regelt – und dadurch entschärft. Da die Gewerkschaftsbürokratie nur im Rahmen des bürgerlichen Staates zur Co-Managerin der kapitalistischen Ausbeutung und staatlichen Verwaltung werden konnte, versuchte sie die proletarische Basis zu pflichtbewussten und obrigkeitshörigen StaatsbürgerInnen zu erziehen.

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