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Archiv für Februar, 2019

Die Bremer „Räterepublik“

11. Februar 2019 Keine Kommentare

Wir veröffentlichen hier das Kapitel Die Bremer „Räterepublik“ aus der Broschüre „Die revolutionäre Nachkriegskrise in Deutschland (1918-1923)“. Die gesamte Broschüre „Die revolutionäre Nachkriegskrise in Deutschland (1918-1923)“ könnt Ihr hier über Onlinemarktplatz für Bücher booklooker.de bestellen.
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Die Bremer „Räterepublik“

In Bremen eroberten die politischen Parteien USPD und KPD (S) auf Basis des Rätesystems am 10. Januar 1919 die Staatsmacht und errichteten die Bremer „Räterepublik“. Objektiv betrachtet konnte die von politischen Parteien getragene „Räterepublik“ nur eine Keimform eines staatskapitalistischen Regimes sein, welche jedoch in Deutschland nicht weiter gedeihen konnte. Politische Parteien und das Kapitalverhältnis reproduzieren sich gegenseitig. Das Radikalste, was Parteien leisten können, ist die Verstaatlichung des Kapitals. Das Kapital überwinden können nur nicht parteienförmig organisierte ProletarierInnen. Doch damals fehlte es noch an Erfahrungen zur Formulierung dieser Erkenntnis und vor allem an einer revolutionären Praxis, die auf dieser Erkenntnis aufbaute. Urteilen wir deshalb nicht zu streng über die Bremer „Räterepublik“.
Sie entstand in aktiver Solidarität mit den Berliner Januarkämpfen. Sie bekämpfte konsequent die privatkapitalistische Konterrevolution. Der Bremer ArbeiterInnen- und Soldatenrat wurde von proprivatkapitalistisch-mehrheitssozialdemokratischen Kräften gesäubert, so dass diese nicht länger im Interesse der Bourgeoisie das Rätesystem von innen zersetzen konnten. Der demokratisch-reaktionäre Senat wurde aufgelöst und durch einen Rat der Volkskommissare ersetzt. Diesem gehörten je drei VertreterInnen von USPD und KPD an. Es bildete sich auch ein Vollzugsrat mit 15 Mitgliedern. Führende Persönlichkeiten der „Räterepublik“ waren Alfred Henke (USPD), Karl Jannack und Johann Knief (beide KPD). Der Rat der Volkskommissare erklärte Bremen zur selbständigen sozialistischen Republik. Er ordnete die Entwaffnung der bürgerlichen Kräfte und die Bewaffnung des Proletariats an. Auch das Standrecht wurde verhängt. Die bürgerliche Presse wurde unter Vorzensur gestellt. Bewaffnete Arbeiterbataillone bereiteten sich auf den Kampf mit der Konterrevolution vor. Alle ArbeiterInnen- und Soldatenräte in Deutschland wurden aufgefordert dem Bremer Beispiel zu folgen.
Am 14. Januar 1919 kam es in Bremen zu einem Putschversuch von Teilen der Garnison gegen die „Räterepublik“. Sie versuchten die ArbeiterInnen der Weser-Werft zu entwaffnen. Doch dieser Putschversuch wurde niedergeschlagen. Die Reichsbank verhängte den finanziellen Boykott über die Bremer „Räterepublik“. Noske schickte seine konterrevolutionären Truppen. Am 4. Februar 1919 drang die reaktionäre Division Gerstenberg in Bremen ein. Isoliert vom Reich stellte sich das revolutionäre Proletariat von Bremen einen Kampf, den es nur verlieren konnte. Am Abend des 4. Februar hatte der konterrevolutionäre Terror den letzten proletarischen Widerstand erstickt und die Bremer „Räterepublik“ niedergeschlagen.