Von der Februar- zur Oktoberrevolution Teil 2

Wir veröffentlichen hier den zweiten Teil des Kapitels „Von der Februar- zur Oktoberrevolution“. Die gesamte Broschüre „Schriften zur russischen Revolution (1917-1921)“ könnt Ihr hier für 5-€ (inkl. Porto) über Onlinemarktplatz für Bücher booklooker.de bestellen.

Doch kehren wir zum Kampf des Proletariats und der kleinbürgerlichen Parteien gegen Kornilow zurück. Eine große Rolle im Kampf gegen den Militärputsch spielten die EisenbahnarbeiterInnen und die Angestellten der Telegrafie. Die russische Generalität ging bei ihren Putschplänen einfach von einer funktionierenden Infrastruktur aus, ohne in Betracht zu ziehen, dass diese Infrastruktur von Lohnabhängigen getragen wurde und diese Lohnabhängigen nicht mehr einfach funktionierten, sondern durch und mit der russischen Revolution zu selbständigen Subjekten geworden waren. Und diese lohnabhängig-revolutionären Subjekte sabotierten objektiv die Infrastruktur der Konterrevolution. Die Angestellten des Telegrafenamtes informierten die Sowjets über die Pläne der Putschisten.
Die EisenbahnarbeiterInnen verhinderten die Ankunft des 3. Korps unter seinem Befehlshaber Krymow in Petrograd. Diese konterrevolutionäre Einheit hätte nach den Plänen der Putschisten schon am Abend des 27. August in der Hauptstadt der russischen Revolution sein sollen. Am Morgen des 28. August trafen die 8 Züge des 3. Korps in Luga ein. Doch dann konnten sie nicht weiterfahren, da die EisenbahnarbeiterInnen zuvor die Gleise beschädigt hatten. Der erzwungene Aufenthalt der konterrevolutionären Truppe wurde von den AgitatorInnen der Sowjets dazu genutzt, um die Soldaten von den Offizieren zu trennen. Dazu brauchten die ersteren den völlig desinformierten Soldaten nur die Wahrheit zu sagen: dass sie die Drecksarbeit eines Militärputsches verrichten sollten. Die Offiziere hatten ihren Soldaten gesagt, dass in Petrograd deutsche AgentInnen die Macht ergriffen hätten. Als die letzteren jetzt die Wahrheit erfuhren, waren sie nicht mehr bereit die Fußtruppen der Konterrevolution zu sein. Am Abend des 28. August waren Kornilows Truppen durch die Sabotage der EisenbahnarbeiterInnen und den Schutz Petrograds durch Armeetruppen und den Roten Garden besiegt.
Kornilow hatte sein Spiel verloren. Große Teile der russischen Bourgeoisie hatten die Alternative gestellt: Kornilow oder Lenin. Doch das russische Militär war schon zu dekadent, um eine stabile Diktatur gegen BäuerInnen, Proletariat und den kleinbürgerlichen Radikalismus zu errichten. Als dies im August deutlich wurde – blieb nur noch der staatskapitalistische Bolschewismus als Löser der Krise des russischen Staates übrig. Ja, die damaligen russischen Verhältnisse begünstigten den Bolschewismus. Bevor wir dessen Machteroberung im September/Oktober 1917 etwas genauer unter die Lupe nehmen, müssen wir uns mit der Agrarrevolte, der kleinbäuerlich-landproletarischen Bewegung der russischen Bevölkerungsmehrheit beschäftigen.
Die Bourgeoisie und die Provisorische Regierung waren unfähig und unwillig zu einer sofortigen und radikalen Agrarreform von oben, um einer kleinbäuerlich-landproletarischen Agrarrevolte von unten das Wasser abzugraben. Die Unfähigkeit und der Unwille der russischen Bourgeoisie zur radikalen Bodenreform, welche den feudalen Großgrundbesitz mit der Wurzel für immer vernichtet hätte, ergaben sich aus der engen politischen und sozialökonomischen Verschmelzung zwischen Privatkapital und landwirtschaftlichen Grundbesitz. Zum Teil besaßen auch städtische bürgerliche Schichten Landbesitz. Außerdem waren die GrundbesitzerInnen beim russischen Bankkapital verschuldet. Bei einer entschädigungslosen Enteignung des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes wäre das russische Bankkapital auf einen Haufen fauler Kredite sitzen geblieben. Die Verschleppung der Bodenreform wurde von der Bourgeoisie, der Provisorischen Regierung und den kleinbürgerlich-demokratischen Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ durch die Delegation dieser Aufgabe auf die noch zu wählende Konstituierende Versammlung und der immer wieder verschobenen Durchführung von Wahlen zu dieser parlamentarischen Institution erreicht. Außerdem schuf die Provisorische Regierung bürokratisch-hierarchisch organisierte Landkomitees, welche offiziell eine Bodenreform vorbereiten sollten, diese aber in Wirklichkeit verschleppte. Die oberste Spitze dieser Institution war ein williges Werkzeug in den Händen des russischen Privatkapitals und des Grundbesitzes zur Verhinderung einer radikalen Agrarreform.
Doch die russischen KleinbäuerInnen und LandproletarierInnen ließen sich immer weniger vom politischen Personal der Bourgeoisie und des Großgrundbesitzes hinhalten. Wie wir bereits weiter oben schon dargelegt haben, gelang es dem Zarismus durch die Beteiligung am imperialistischen Weltkrieg und die massenhafte Verwandlung von BäuerInnen in Kanonenfutter die Agrarbewegung für eine gewisse Zeit zu ersticken. Doch nach der Februarrevolution begann sie wieder Ende März 1917 zaghaft ihr Haupt zu erheben. Bei dem halblegalen Erwachen der Agrarrevolte spielten die Sowjets kaum eine Rolle, da sie sich auf dem Lande nur sehr schwach entwickelten. Dafür wurden die unteren örtlichen Organe der Landkomitees von den KleinbäuerInnen in der sich langsam entwickelnden Agrarbewegung als legale Deckungsschilde benutzt. Unter dem Druck der kleinbäuerlichen Basis mussten die örtlichen unteren Landkomitees oft in die Verfügungsgewalt der GroßgrundbesitzerInnen über ihr Privateigentum an Grund und Boden eingreifen. So beschlagnahmten sie oft Ernten und Holzvorräte von großen Gütern um die sozialökonomische Reproduktion der KleinbäuerInnen zu gewährleisten. Auch gingen die örtlichen Landkomitees nicht selten durch Waffenbeschlagnahmungen bei GroßgrundbesitzerInnen gegen die feudal-bürgerliche Konterrevolution vor.
Doch die halblegale Deckung der bäuerlichen Agrarbewegung durch die Landkomitees währte nicht lange. Die Bewegung radikalisierte sich und ging im Sommer/Herbst 1917 zum offenen BäuerInnenkrieg gegen den Großgrundbesitz und die letzten Überreste der Leibeigenschaft über. Güter wurden verbrannt, vernichtet und geplündert, ihre BesitzerInnen verjagt und teilweise ermordet. Die großbäuerlichen Kulaken begannen eine bremsende Stellung im BäuerInnenkrieg gegen die Reste des Feudalismus einzunehmen, doch sie konnten von den KleinbäuerInnen und den lohnabhängigen LandproletarierInnen noch einmal in die Aktionen gegen den Großgrundbesitz mit hineingezogen werden, zumal sie in den Plünderungen den Löwenanteil für sich monopolisieren konnten. Noch einmal kämpfte das gesamte russische Dorf gegen den Großgrundbesitz, die soziale Differenzierung innerhalb der Dorfgemeinschaft zwischen GroßbäuerInnen einerseits und den von ihnen ausgebeuteten Landproletariat war zu schwach, um einen gesamtbäuerlichen Kampf gegen die Reste des Feudalismus zu verhindern. Die Agrarbewegung strebte die Aufteilung des Großgrundbesitzes in massenhaftes kleines Privateigentum an. Sie war also im Wesentlichen kleinbürgerlich und noch in der Lage den Klassengegensatz in sich zwischen GroßbäuerInnen und LandproletarierInnen durch den gemeinsamen Kampf weitgehend zu kaschieren und zu entspannen. Das russische Dorf kämpfe noch einmal geschlossen gegen die gemeinsamen Feinde: GroßgrundbesitzerInnen, Bourgeoisie und Provisorische Regierung, welche alle drei durch diese Agrarbewegung erheblich geschwächt wurden. Die kleinbürgerliche Agrarbewegung fand in der Periode des offenen BäuerInnenkrieges ihr organisatorisches Zentrum in der traditionellen Dorfversammlung. Denn auch die lokalen unteren Landkomitees waren durch ihren offiziellen und staatlichen Charakter für die Organisation des offenen BäuerInnenkrieges ungeeignet, während die Sowjets zu städtisch und die LandarbeiterInnengewerkschaften zu proletarisch für eine kleinbäuerliche Bewegung für Privateigentum waren.
Fazit: Die in ihrem Wesen nach antifeudale und kleinbürgerliche Agrarbewegung schwächte und destabilisierte die zur Bodenreform unwillige und unfähige Bourgeoisie und deren Provisorische Regierung. Die kleinbürgerlich-demokratischen Parteien der Menschewiki und der „SozialrevolutionärInnen“ klammerten sich an die Rockschöße der Bourgeoisie und verbündeten sich mit ihr gegen die kleinbäuerlich-landproletarische Agrarbewegung. Die rechten „SozialrevolutionärInnen“ widerriefen dadurch in der Praxis ihren kleinbürgerlichen Narodniki-Sozialismus. Dieser bestand darin, das kleinbürgerliche Intellektuelle dem bäuerlichen Kleineigentum irgendwelche „sozialistischen“ Tendenzen andichteten und die vorkapitalistische Mir, die traditionelle dörfliche Gemeinschaft der bäuerlichen KleineigentümerInnen zur Basis eines nichtkapitalistischen Entwicklungsweges für Russland herbeizuphantasieren. Wenn auch der Großteil der kleinbürgerlichen PolitikerInnen der „sozialrevolutionären“ Partei die Narodniki-Tradition in der Praxis widerrief, spalteten sich doch die „linken SozialrevolutionärInnen“ ab, welche die ideologische Schwärmerei für die BäuerInnen reproduzierten. Auch der russische Anarchismus idealisierte stark die russische BäuerInnenschaft. In ihm verschmolzen sich die progressive Tendenz seiner prinzipiellen Staatsfeindlichkeit untrennbar mit der sozialreaktionären Tendenz der Ideologisierung des bürgerlichen Individualismus – wozu auch der kleinbäuerliche gehörte –untrennbar zu einer im Großen und Ganzen nichtrevolutionären Ideologieproduktion.
Menschewiki und Bolschewiki standen in der Tradition der marxistischen Kritik am bäuerlichen Kleineigentum, der darauf basierenden kleinbürgerlichen Warenproduktion als Embryo von Kapital und Lohnarbeit. Auch wir stehen in dieser Tradition und haben diese Kritik schon weiter oben ausführlich dargelegt. Doch da die führenden Menschewiki und Bolschewiki selbst kleinbürgerliche BerufspolitikerInnen waren, verkörperten sie die reaktionäre Tendenz des Marxismus. Die Menschewiki klammerten sich an die Ideologie „der führenden Rolle der Bourgeoisie in der bürgerlichen Revolution“ – und halfen in der Praxis der privatkapitalistischen Sozialreaktion dabei eine antifeudale BäuerInnenbewegung zu ersticken.
Die Bolschewiki versprachen politisch eine kleinbürgerliche Bodenreform, um die Agrarbewegung gegen ihre groß- und kleinbürgerlichen GegnerInnen auszunutzen – ohne jegliche theoretische Illusionen in die Agrarbewegung zu hegen. Sie waren gezwungen sich dem bäuerlichen Kleineigentum eine gewisse Zeit anzupassen, wenn sie die politische Macht erobern und erhalten wollten. Und das wollten sie wie alle politischen Strömungen. So gedachten die bolschewistischen PolitikerInnen eine Bewegung kleinbäuerlicher PrivateigentümerInnen, welche die Aufteilung des Großgrundbesitz in noch mehr Kleineigentum anstrebte, und der sie im Prinzip feindlich gegenüberstanden, für das sozialreaktionäre Ziel der Eroberung der Staatsmacht auszunutzen. Für sozialrevolutionäre Ziele – die Zerschlagung des Staates und der Aufhebung der Warenproduktion – ließ sich die kleinbäuerlich-landproletarische Bewegung auch nicht nutzen. Das Landproletariat kämpfte zwar innerhalb der Agrarbewegung für seine Aufhebung –aber auf kleinbürgerlich-individualistischer Weise als zukünftige BodenbesitzerInnen oder auf kleinbürgerlich-kollektive Art mit der objektiven Tendenz genossenschaftliche Formen der Warenproduktion zu schaffen.
Die machtopportunistische Anpassung der Bolschewiki an die kleinbürgerliche Agrarbewegung kommt auch in Leo Trotzkis Geschichte der russischen Revolution recht gut zum Ausdruck. Wir zitieren:
„Das Programm der Sozialrevolutionäre hatte stets viel Utopisches enthalten: sie wollten den Sozialismus auf der Basis der kleinen Warenwirtschaft errichten. Doch die Grundlage ihres Programms war demokratisch-revolutionär: Enteignung der Gutsbesitzer. Vor die Notwendigkeit gestellt, das Programm zu erfüllen, verstrickte sich die Partei in Koalitionen (mit der Bourgeoisie, Anmerkung von Nelke). Gegen eine Bodenkonfiskation erhoben sich unversöhnlich nicht nur die Gutsbesitzer, sondern auch die kadettischen Bankiers: im Bodenbesitz waren nicht weniger als vier Milliarden Rubel der Banken investiert. Da sie planten, in der Konstituierenden Versammlung mit den Gutsbesitzern um den Preis zwar zu handeln, aber friedlich abzuschließen, waren die Sozialrevolutionäre eifrigst bemüht, den Muschik (den Bauern, Anmerkung von Nelke) nicht an den Boden heran zu lassen. Sie scheiterten somit nicht an dem utopischen Charakter ihres Sozialismus, sondern an ihrer demokratischen Unzulänglichkeit. Die Nachprüfung ihres Utopismus hätte Jahre erfordert. Ihr Verrat am Agrardemokratismus offenbarte sich im Laufe weniger Monate: unter einer Regierung der Sozialrevolutionäre mussten die Bauern den Weg des Aufstandes beschreiten, um das Programm der Sozialrevolutionäre zu verwirklichen.“ (Leo Trotzki, Geschichte der Russischen Revolution, Zweiter Teil: Oktoberrevolution (1), a.a.O., S. 705/706.)
Dieses Zitat belegt eindeutig, dass der 1917 zweitwichtigste Bolschewik nach Lenin nicht die geringsten Illusionen in die antifeudal-kleinbürgerliche Agrarbewegung hatte. Doch war diese Illusionslosigkeit in Bezug auf die kleinbäuerliche Agrarbewegung bei Trotzki mit der Idealisierung der bolschewistischen PolitikerInnen verbunden, welche nach ihrer politischen Machteroberung eine kleinbürgerliche Bodenreform durchführten: „Damit der Bauer den Boden säubern und von Zäunen befreien konnte, musste an die Spitze des Staates der Arbeiter treten: dies ist die einfachste Formel der Oktoberrevolution.“ (Ebenda, S. 720.) Ja, was Trotzki auch als „antistalinistischer“ Oppositioneller lieferte, war die ideologische Grundlüge über die Oktoberrevolution, mit der er sich selbst und das Weltproletariat betrog. Nein, an die Spitze des Staates traten bolschewistische BerufspolitikerInnen und nicht der/die Arbeiter/in. So diente der Kampf der KleinbäuerInnen und LandarbeiterInnen gegen den Großgrundbesitz dem kleinbürgerlichen Radikalismus, weil er die Kerenski-Regierung erheblich schwächte.

…..

Nach dem gescheiterten Kornilow-Putsch, einigten sich die Bourgeoisie und die kleinbürgerlich-demokratische Sowjetführung darauf, den unfähigen Kerenski weiterwirtschaften zu lassen. Doch das konnte nur noch eine kurze Zeit sein, da sich dieses Regime und mit ihm die ganze politische Herrschaft der Bourgeoisie hoffnungslos überlebt hatte. Die kleinbürgerlich-demokratischen Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ verloren immer mehr Einfluss auf das Proletariat – und damit auch jegliche Bedeutung für die russische Bourgeoisie. Diese kleinbürgerlichen DemokratInnen wollten an der Seite der russischen Bourgeoisie großbürgerliche Strömungen werden, doch wegen der Schwäche des russischen Privatkapitals wurden sie gemeinsam mit diesem vom staatskapitalistischen Bolschewismus hinweggefegt.
Die proletarische Basis der Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ begann nach dem gescheiterten Kornilow-Putsch sich immer stärker den Bolschewiki zuzuwenden. Die Bolschewiki beherrschten politisch und ideologisch große Teile des subjektiv revolutionären Proletariats. Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ beherrschten zwar noch die gesamtrussische Führung der Sowjets, aber immer mehr lokale Sowjets konnten von den Bolschewiki politisch erobert werden. Anfang September gelang es den bolschewistischen PolitikerInnen auch die lokalen Sowjets von Petrograd und Moskau unter ihre Kontrolle zu bekommen. Führer des Petrograder Sowjets wurde der bolschewistische Politiker Trotzki, welcher von der Provisorischen Regierung gegen Kaution aus der Haft entlassen wurde. Die kleinbürgerlich-demokratischen Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ versuchten gegen die Opposition des kleinbürgerlich-radikalen Bolschewismus die Einberufung eines gesamtrussischen Sowjetkongresses zu verhindern, weil ihnen auf diesem die völlige Entmachtung drohte. „Alle Macht den Sowjets!“ hieß nun objektiv: alle Macht den bolschewistischen Sowjets beziehungsweise den bolschewistischen PolitikerInnen innerhalb der Sowjets. Nach einigen Hin und Her wurde der Termin für den kommenden Sowjetkongress von der alten menschewistisch-„sozialrevolutionären“ gesamtrussischen Führung der Sowjets auf den 25. Oktober 1917 gelegt.
Die kleinbürgerlichen DemokratInnen von der menschewistischen und „sozialrevolutionären“ Partei schufen allerdings auch im September 1917 eine „Demokratische Versammlung“, auf der sich groß- und kleinbürgerliche Organisationen tummelten und aus der ein Vorparlament hervorging. Diese Demokratische Versammlung und das Vorparlament waren von Anfang an parlamentarische Gegenorganisationen zu den sich bolschewisierenden Sowjets. Lenin und Trotzki kämpften für den Boykott des Vorparlaments durch die bolschewistische Partei, konnten sich am Anfang aber damit nicht innerhalb des kleinbürgerlich-radikalen BerufspolitikerInnentums durchsetzen. Doch schließlich gelang es den zwei führenden Bolschewiki sich im internen Machtkampf durchzusetzen. Dabei konnten sie sich auch auf die subjektiv proletarisch-revolutionäre Massenbasis des Bolschewismus stützen. Am 7. Oktober 1917 verließ die bolschewistische Partei das Vorparlament.
Lenin und Trotzki hielten nun die Zeit für die politische Machtübernahme der bolschewistischen Partei im Gewand der Sowjets für gekommen. Doch innerhalb der bolschewistischen Parteibürokratie gab es eine starke Opposition, welche aktiv oder passiv gegen den Kurs der politischen Machtübernahme in Form eines Staatsstreiches im Namen der Sowjets und des Proletariats opponierten. Diese Opposition, welche von Sinowjew und Kamenjew geführt wurde, war im Wesentlichen kleinbürgerlich-demokratisch und wollte weiterhin die legalen Spielregeln innerhalb der groß- und kleinbürgerlichen Demokratie einhalten. Sie zeigte deutlich, dass der Bolschewismus nur eine inkonsequente kleinbürgerlich-radikale Abspaltung von der Demokratie war, aber nicht deren konsequente sozialrevolutionäre Kritik. Doch der kleinbürgerlich-radikale Charakter der bolschewistischen Partei konnte sich im Oktober 1917 gegen die kleinbürgerlich-demokratische Tradition und Opposition durchsetzen. Am 10. Oktober 1917 beschloss das bolschewistische Zentralkomitee gegen die Opposition von Sinowjew und Kamenjew den Kurs auf den bewaffneten Staatsstreich.
Organisatorische Basis dieses Staatsstreiches wurde das Militärische Revolutionskomitee des Petrograder Sowjets. Im Hintergrund zog die Militärische Organisation der bolschewistischen Partei die Fäden des Staatsstreiches. Allerdings hatte der bolschewistische Staatsstreich eine solide proletarische und soldatische Massenbasis und es beteiligten sich auch einige „linke SozialrevolutionärInnen“ und AnarchistInnen aktiv an der Oktoberrevolution. Ausgangspunkt der Oktoberrevolution wurde der Versuch der Provisorischen Regierung die Armeeeinheiten Petrograds an die Front zu verlegen. Das Militärische Revolutionskomitee des Petrograder Sowjets ernannte KommissarInnen für die Truppenteile und gab an die Soldaten die Anweisung künftig nur Befehle zu befolgen, die auch von den KommissarInnen der Sowjets akzeptiert würden. Damit verhinderte das Militärische Revolutionskomitee nicht nur die Verlegung der Petrograder Soldaten an die Front, sondern es streckte auch die Hand zur politischen Eroberung der größten Teile der Petrograder Truppenteile aus. Bereits vor der Oktoberrevolution wurde die Armee in der Hauptstadt der Revolution politisch in drei Teile gespalten: probolschewistische, regierungstreue und neutrale Einheiten.
Neben bestimmten militärischen Einheiten verfügte das Militärische Revolutionskomitee des bolschewistisch beherrschten Petrograder Sowjets auch über das bewaffnete Proletariat, die Roten Garden, welche auch aktiv an der Oktoberrevolution teilnahmen. Weiter oben haben wir die Roten Garden als Keimform einer Diktatur des Proletariats bezeichnet. Nach unseren heutigen Erfahrungen kann die Diktatur des Proletariats keine Staatsform, sondern nur die gewaltsame Zerschlagung des Staates durch das Proletariat sein. Die Diktatur des Proletariats kann also objektiv nur antipolitisch wirksam werden. Indem die Roten Garden während der Oktoberrevolution sich bolschewistischen BerufspolitikerInnen unterordneten, welche durch einen Staatsstreich sich die politische Macht eroberten, handelten sie objektiv nicht als Diktatur des Proletariats, wenn auch ihre Basis subjektiv ehrlich und sozialrevolutionär war. Durch ihre eigenen politischen Illusionen gegen die bolschewistischen BerufspolitikerInnen entwaffnet wurden die bewaffneten ProletarierInnen zur Manövriermasse des kleinbürgerlichen Radikalismus als Keimform der kommenden staatskapitalistischen Sozialreaktion. Als diese sich weiter entwickelte, brauchte sie natürlich eine „richtige“, das heißt eine bürgerlich-bürokratische, Armee, welche natürlich rot gestrichen wurde. Die Integration der Roten Garde in der „Rote Armee“ war die Entwaffnung des Proletariats zu Gunsten eines staatskapitalistischen Militarismus (siehe dazu auch das Kapitel Staatskapitalistische Reaktion gegen privatkapitalistische Reaktion im Text Der BürgerInnen- und imperialistische Interventionskrieg (1918-1921)).
Doch kehren wir in den Oktober 1917 zurück. Das Militärische Revolutionskomitee des Petrograder Sowjets tarnte auch noch während der Oktoberrevolution, welche am 24. Oktober 1917 begann, seinen offensiven Kampf um die politische Macht mit defensiven öffentlichen Erklärungen. Die hilflosen Reflexe zur Selbstverteidigung, welche von dem sterbenden privatkapitalistischen Regime ausging, stellte der Führer des Petrograder Sowjets, Trotzki, als Beginn der Konterrevolution dar, gegen die sich der Sowjet nur verteidige. Am Morgen des 24 Oktober 1917 verfügte die Provisorische Regierung in der Tat die Entmachtung der sowjetischen KommissarInnen in der Armee, das Verbot der bolschewistischen Presse und die Verhaftung des Militärischen Revolutionskomitees. Doch an der Offensive des Petrograder Sowjets, des bewaffneten Proletariats und der offen den Gehorsam verweigernden Armeeeinheiten zerbrach der schwächliche Widerstand der privatkapitalistischen Sozialreaktion.
In der Nacht vom 24. zum 25. Oktober ging das Militärische Revolutionskomitee zur offensiven Machteroberung über. Es ließ durch probolschewistische Soldaten, Matrosen und Roten Garden die Bahnhöfe Petrograds, die Elektrizitätszentrale, das Militär- und das Proviantlager, die Wasserleitung, die Schlossbrücke, die Telefonzentrale und die großen Druckereien besetzen. Dies geschah im Wesentlichen ohne Gegenwehr des alten Regimes und ohne Blutvergießen. Die einzige Schwierigkeit war die Einnahme des Winterpalais, dem Sitz der Provisorischen Regierung, welches durch die letzten regierungstreuen bewaffneten Einheiten des Kerenski-Regimes gegen den bolschewistischen Staatsstreich gehalten wurde. Dieser letzte militärische Widerstand des sterbenden Regimes konnte erst durch den Sturm der ArbeiterInnen, Soldaten und Matrosen in der Nacht zum 26. Oktober 1917 erfolgreich gebrochen werden.
Als am 25. Oktober 1917 der gesamtrussische Sowjetkongress zu tagen begann, war der bolschewistische Staatsstreich noch nicht beendet, das Winterpalais noch nicht eingenommen. Der bewaffnete Aufstand hatte sich verspätet, der Sowjetkongress sollte nach den ursprünglichen bolschewistischen Plänen mit dem vollendeten Sturz der Provisorischen Regierung konfrontiert werden, um die alte gesamtrussische Sowjetführung aus Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ von Anfang an geschwächt zu entmachten. Die Bolschewiki konnten aber trotz der verspäteten Beendigung ihrer Oktoberrevolution Dank ihrer Mehrheit ihr Ziel erreichen: die Sanktion ihres Staatsstreiches durch den Sowjetkongress.
Die rechten Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ verließen nach einigen antibolschewistischen Erklärungen den Sowjetkongress. Die linken Menschewiki versuchten die Bolschewiki von der Idee zu überzeugen, eine Koalitionsregierung zusammen mit Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ zu bilden. Mal abgesehen davon, dass auch diese Regierung so wie jede andere Staatsführung objektiv nur sozialreaktionär sein konnte, war diese Idee vollkommen hilflos und utopisch. Für eine Koalition zwischen der kleinbürgerlichen Demokratie als linker Flanke der bereits vollkommen überlebten privatkapitalistischen Sozialreaktion und dem kleinbürgerlich-radikalen Bolschewismus als Keimform der beginnenden erfolgreichen staatskapitalistischen Sozialreaktion gab es keine materielle Basis. Als die linken Menschewiki von den Bolschewiki die Abfuhr erhielten, verließen auch sie nach und nach den Sowjetkongress. Die linken „SozialrevolutionärInnen“ hegten zu diesem Zeitpunkt ähnliche Illusionen über eine objektiv unmögliche Koalition zwischen kleinbürgerlicher Demokratie und kleinbürgerlichem Radikalismus. Doch sie verließen den Sowjetkongress nicht, allerdings beteiligten sie sich auch nicht am 26. Oktober an der Regierungsbildung der Bolschewiki. Sie wollten weiterhin zwischen der künftigen bolschewistischen Regierung und den kleinbürgerlichen DemokratInnen vermitteln. Das war nicht gerade sehr sozialrevolutionär. Auch die kurze Beteiligung der „linken SozialrevolutionärInnen“ an der bolschewistischen Regierung vom Dezember 1917 bis in den März 1918 war es nicht, weil objektiv jede Staatsführung nur sozialreaktionär sein kann, unabhängig davon ob eine klassen- und staatenlosen Gesellschaft in einer geschichtlich konkreten Situation objektiv möglich ist oder nicht. Das bolschewistische Lenin/Trotzki-Regime, was am 26. Oktober 1917 auf dem Sowjetkongress gebildet wurde, war also von Anfang an sozialreaktionär, auch wenn im damaligen Russland objektiv nicht „mehr“, also eine klassen- und staatenlose Gesellschaft, möglich war.
Außerdem wurden am 26. Oktober 1917 zwei wichtige Dekrete beschlossen, nämlich das „Dekret über Grund und Boden“, über dessen Bedeutung wir noch weiter unten schreiben werden, und das „Dekret über den Frieden“. Dieses richtete sich sowohl an die Staaten wie an die „Völker“ der privatkapitalistischen Nationen mit dem Aufruf den imperialistischen Krieg ohne Annexionen und Kontributionen zu beenden. Dieses Dekret war objektiv nicht sozialrevolutionär, weil ein Frieden zwischen bürgerlichen Nationalstaaten nur ein Frieden gegen das Weltproletariat sein konnte, der ein neues globales Gemetzel vorbereitete. Objektiv war das „Dekret über den Frieden“ nur ein Ausfluss des sozialreaktionären Nationalpazifismus. Genau wie der Krieg, den das junge bolschewistische Regime zwischen 1918 und 1921 gegen die russische und internationale privatkapitalistische Sozialreaktion führte, als der Krieg eines Staates objektiv nicht revolutionär und auch nur ein Krieg gegen das Proletariat sein konnte. Dass sich das „Dekret über den Frieden“, auch an die „Völker“ der privatkapitalistischen Nationen wandte – nicht an die ProletarierInnen! – machte diese Erklärung nicht sozialrevolutionär. Denn was die Bolschewiki damals verschwommen unter Weltrevolution verstanden, war ganz bestimmt nicht das, was wir heute unter einer globalen revolutionären Selbstaufhebung des Proletariats verstehen. Die von ihnen 1919 gegründete „Kommunistische“ Internationale richtete sich damals schon gegen die fortgeschrittensten sozialrevolutionären ArbeiterInnen und Intellektuellen, war also auch von Anfang an objektiv sozialreaktionär.
Natürlich war noch sehr viel praktische Erfahrung nötig, bis die oben genannten Objektivitäten auch subjektiv so klar erkannt werden konnten. 1917 war diese subjektive Reife des sozialrevolutionären Bewusstseins objektiv noch nicht möglich. Aber heute ist sie möglich und auch notwendig! Diese subjektive Klarheit stellen wir gegen alle partei-„kommunistischen“ Märchenbücher über den angeblich „proletarischen“ Bolschewismus und den von ihn beherrschten Staat!
Die Oktoberrevolution war ein Staatsstreich der kleinbürgerlich-radikalen bolschewistischen Partei. Allerdings konnte dieser sich am Anfang auf eine gewaltige proletarische und kleinbäuerliche Massensympathie stützen, die aber wiederum nur aus Illusionen bestand. Die Oktoberrevolution war ein höchst widersprüchlicher sozialer Prozess. Ja, es ist wahr, dass im Oktober 1917 kleinbürgerlich-radikale BerufspolitikerInnen die Staatsmacht eroberten, um kurze Zeit später ein staatskapitalistisches Regime zu errichten. Aber es ist genau so wahr, dass im Oktober 1917 nicht wenige ehrliche und subjektiv sozialrevolutionäre ProletarierInnen – wenn auch mit bolschewistischen Illusionen im Kopf – die Gelegenheit nutzten, um mit dem verhassten demokratischen Regime Schluss zu machen, welches sich innerhalb von acht Monaten im damaligen Russland schon völlig überlebt hatte. Nicht wenige subjektiv ehrliche proletarische RevolutionärInnen überwanden nach Erfahrungen mit dem sozialreaktionären bolschewistischen Regime ihre Illusionen in die Partei und den Staat von Lenin/Trotzki und begannen auch gegen den Staatskapitalismus zu kämpfen – am klarsten und bewusstesten im Kronstädter Aufstand von März 1921.
Noch einmal in aller Deutlichkeit: die sozialrevolutionäre Kritik am Bolschewismus hat nicht das Geringste mit dem Gewimmer kleinbürgerlicher DemokratInnen, welches mit der bolschewistischen Machtübernahme einsetzte, gemeinsam. Ja, unsere theoretische und praktische Kritik an der Demokratie ist wesentlich radikaler und konsequenter als die des Bolschewismus in seiner radikalsten Entwicklungsphase. Wir möchten daran erinnern, dass die bolschewistische Partei während der gesamten Zeit vor der Oktoberrevolution durch ihre Beteiligung an den Stadtdumas an den Hokuspokus des demokratischen Regimes teilnahm und ebenfalls die Einberufung der parlamentarischen Konstituierenden Versammlung von der Provisorischen Regierung verlangte. Ja, die Bolschewiki ließen sogar nach ihrem Sturz der Provisorischen Regierung Wahlen zu diesem Parlament durchführen. Allein diese Tatsache bewies schon hinlänglich, dass weder die bolschewistische Partei noch ihr Staatsstreich im Oktober 1917 wirklich sozialrevolutionär war.
Doch bei den Wahlen zur Konstituierenden Versammlung gewann am 5. Januar 1918 (nach alten russischen Kalender) nicht die bolschewistische Partei, sondern die bäuerliche Bevölkerungsmehrheit wählte massenhaft rechte „SozialrevolutionärInnen“, gegen deren Politik sie doch im Herbst 1917 eine Agrarrevolte durchgeführt hatte. Vielleicht hatte sich bei den BäuerInnen der Unterschied zwischen rechten und linken „SozialrevolutionärInnen“ noch nicht herumgesprochen… Nun ja, die Gründe, warum ProletarierInnen und KleinbürgerInnen bestimmte PolitikerInnen durch demokratische Wahlen legitimieren in ihrem Namen und gegen ihre Interessen zu regieren, sind eigentlich immer irrational. Rational kann nur die Zerschlagung des demokratischen Parlamentarismus durch die Diktatur des Proletariats sein. Allerdings war die Sprengung der Konstituierenden Versammlung durch das bolschewistische Regime nach nur einer Sitzung objektiv nicht sozialrevolutionär, weil sie der Herausbildung eines staatskapitalistischen Regimes diente.

…..

Die Oktoberrevolution war aus proletarischer Sicht nicht sozialrevolutionär. Sie war die politische Machtübernahme des bolschewistischen kleinbürgerlichen Radikalismus gegen die Bourgeoisie und die GroßgrundbesitzerInnen – aber auch gegen die BäuerInnen und das Proletariat. Die ideologischen Verrenkungen des Partei-„Kommunismus“ in all seinen Schattierungen, um die Oktoberrevolution als „proletarisch“ oder „sozialistisch“ erscheinen zu lassen, halten der historischen Wirklichkeit nicht stand. Die politische Eroberung des bürgerlichen Machtapparates, des Staates, kann objektiv niemals sozialrevolutionär sein. Auch die bolschewistische Partei war nicht die „Avantgarde des Proletariats“, sondern das Machtzentrum kleinbürgerlich-radikaler PolitikerInnen, welche durch die Eroberung der Staatsmacht großbürokratisch wurden.
Denn der „ArbeiterInnenstaat“, welcher in der Wirklichkeit nichts anderes sein kann als der rot gefärbte bürgerliche Staat, kann nur in der marxistischen Ideologieproduktion absterben. In der sozialen Realität versucht jeder Staat seine Machtbasis auszuweiten. Die Organisationsweise des Staates ist bürokratisch, er ordnet sich auch das Proletariat unter. Das Proletariat kann den Staat nur möglicherweise zerschlagen, aber unmöglich ihn politisch erobern. In dieser grundlegenden Frage hat der Anarchismus gegenüber dem Marxismus Recht, doch stellte der erstere kaum ein tragfähiges theoretisches Fundament zur sozialrevolutionären Zerschlagung des Staates dar, sondern oft nur eine ideologische Verzierung des kleinbürgerlichen Individualismus. Die bürgerliche Gesellschaft besteht auf der einen Seite aus Marktsubjekten – einschließlich der LohnarbeiterInnen, welche ihre Arbeitskraft an Kapital und Staat vermieten und Konsumgüter kaufen –, die gegeneinander einen gnadenlosen Konkurrenzkampf führen und einem bürokratischen Machtapparat mit Namen Staat, der als scheinbar neutraler Schiedsrichter dafür sorgt, dass dieser Konkurrenzkampf nach gewissen Regeln geführt wird. Staat und vereinzelte Individuen als konkurrierende Marktsubjekte reproduzieren sich gegenseitig. Indem ein Großteil der AnarchistInnen die „Freiheit der Persönlichkeit“ gegen den Staat verteidigt, verteidigt er in Wirklichkeit den bürgerlichen Individualismus gegen den Staat, aber nicht die Perspektive der proletarischen Staatszerschlagung. Am stärksten sind diese sozialreaktionären Tendenzen im Individualanarchismus und Anarchokapitalismus sichtbar. Aber auch in scheinbar linkeren Varianten des Anarchismus gibt es starke kleinbürgerlich-individualistische Tendenzen, welche zum Beispiel in der Verklärung der KleinbäuerInnen zum Ausdruck kommen.
Schon allein wegen der KleinbäuerInnen, welche nach Kleineigentum strebten – also nach kleinbürgerlicher Warenproduktion und damit Individualismus und den Staat als Schiedsrichter reproduzierend –, war eine Zerschlagung des russischen Staates objektiv nicht möglich. Die bolschewistischen PolitikerInnen schufen mit ihrer Bodenreform sofort nach der Oktoberrevolution die soziale Basis zur Entfaltung der kleinbäuerlichen Warenproduktion. Per Dekret wurde der Grundbesitz des Adels, der Krone und der Klöster entschädigungslos enteignet. Mit dieser Maßnahme war die politische Machtübernahme durch den Bolschewismus zugleich der Höhepunkt der antifeudalen Revolution. Dieser Höhepunkt der antifeudalen Revolution durch die bolschewistische Bodenreform konnte nur durch die vorherige politische Entmachtung der liberalen Bourgeoisie durchgesetzt werden, während die Machtübergabe an die Liberalen durch die kleinbürgerlich-demokratischen Menschewiki und „SozialrevolutionärInnen“ im März 1917 die endgültige Beseitigung des Feudalismus in Russland nur verzögerte. Entgegen dem menschewistischen Dogmengebäude von der „logischen Führung der Bourgeoisie in der bürgerlichen Revolution“, wurde der kleinbürgerlich-radikale Bolschewismus zum politischen Subjekt der antifeudalen Revolution – gegen die Bourgeoisie.
Doch zugleich bekämpfte das bolschewistische Regime schon unter Lenin und Trotzki unerbittlich die selbständige kleinbäuerlich-landproletarische Machno-Bewegung in der Ukraine (siehe dazu das Kapitel Sowjetrussischer Imperialismus in der Ukraine im Text Der BürgerInnen- und imperialistische Interventionskrieg (1918-1921)) und das Stalin-Regime liquidierte dann später die kleinbäuerlich-individuelle Warenproduktion auf dem Land und verwandelte alle BäuerInnen in Staatsknechte und -mägde. Die kapitalistische Stadt –hier ein staatskapitalistisches Regime – ordnete sich das bäuerliche Dorf unter. Dies war eine unerbittliche Folge der sozialen Schwerkraft des Industriekapitals, gegen die keine kleinbäuerliche Bewegung ankommen kann. Während in der privatkapitalistischen Ökonomie die kleinbäuerlichen Wirtschaften durch die „unsichtbare Hand des Marktes“ schleichend untergehen, sorgte in der Sowjetunion die nur allzu sichtbare Faust des Staates für die Beseitigung der kleinbürgerlichen Warenproduktion auf dem Lande. So ging der Höhepunkt der antifeudalen Revolution folgerichtig in die staatskapitalistische Sozialreaktion gegen die KleinbäuerInnen über.
Nur die revolutionäre Selbstaufhebung des Landproletariats als Teil des globalen Gesamtproletariats kann die kapitalistische Landwirtschaft aufheben, während die kleinbäuerlich-landproletarische Bewegung während der russischen Revolution objektiv nur die Landwirtschaft vom alten Plunder des Feudalismus reinigen konnte – aber niemals die soziale Basis für eine nachkapitalistische klassenlose Gesellschaft schaffen konnte. Dass ein Teil der kleinbäuerlich-landproletarischen Bewegung – AnarchistInnen und „linke SozialrevolutionärInnen“ – ihren grundsätzlich kleinbürgerlichen Charakter ideologisch mit viel Sozialromantik etwas schmückten und noch heute verklären, ändert ebenfalls nichts an den historischen Tatsachen.
Außerdem war die Oktoberrevolution der Höhepunkt der antiprivatkapitalistischen Revolution und zugleich der Umschlagmoment in die siegreiche staatskapitalistische Sozialreaktion gegen das Proletariat. Der sowjetische Staat wurde schon unter Lenin und Trotzki objektiv zum sozialökonomischen Ausbeuter und zum politischen Unterdrücker des Proletariats. Die Umwandlung der Sowjets in Staatsorgane konnte objektiv nur deren Transformation von Mischformen aus embryonalen Keimformen der proletarischen Selbstorganisation und Organen der kleinbürgerlichen „ArbeiterInnendemokratie“ in Werkzeuge der bolschewistischen Parteidiktatur gegen das Proletariat bedeuten.
In der Industrie experimentierte der Bolschewismus eine Weile mit der „ArbeiterInnenkontrolle“. Die industrielle Bourgeoisie behielt ein paar Monate ihr Eigentum an industriellen Produktionsmitteln, doch die Bourgeoisie sollte vom Industrieproletariat kontrolliert werden. Es wurden dazu ArbeiterInnenkontollorgane geschaffen, dessen Entscheidungen für das Betriebsmanagement verbindlich waren. Das Geschäftsgeheimnis wurde aufgehoben. Die „ArbeiterInnenkontrolle“ institutionalisierte also die Doppelherrschaft zwischen Bourgeoisie und Organen der proletarischen Selbstorganisation beziehungsweise der kleinbürgerlichen „ArbeiterInnendemokratie“. Ja, auch diese ArbeiterInnenkontrollorgane stellten wieder eine typische Mischform zwischen Klassenkampforganen und Instanzen einer kleinbürgerlichen Demokratie dar. Durch diese Institutionalisierung der Doppelherrschaft im privatkapitalistischen Betrieb war die Kraft, welche den Rahmen vorgab, nämlich das bolschewistische Regime, die sozial stärkste Kraft im Dreiecksverhältnis zwischen Bourgeoisie, Proletariat und Staat. Die letztgenannte Kraft intervenierte von Anfang an stark in die – noch! –privatkapitalistische Wirtschaft. Bereits im Dezember 1917 wurde das Organ der zentralbürokratischen Planwirtschaft, der „Oberste Volkswirtschaftsrat“ errichtet. Er sollte die Volkswirtschaft organisieren und die Staatsfinanzen beaufsichtigen.
Der bürgerliche Historiker Helmut Altrichter beschrieb das Regime der „ArbeiterInnenkontrolle“ in der russischen Wirtschaft: „Bei der Einführung der Arbeiterkontrolle war offen geblieben, welche Rechte künftig noch dem Unternehmer zustehen sollten, und die politische Führung hatte dazu auch keine einheitliche Meinung. Die Arbeiterkontrollorgane legten ihre neuen Befugnisse extensiv aus, zeigte sich Widerstand, so griff man sehr schnell zum Mittel der Enteignung. Die Zahl der ,sozialisierten‘, ,kommunalisierten‘ Betriebe ging schon im Winter 1917/18 in die Hunderte. Nicht nur Großunternehmen waren davon betroffen, nein, auch und vor allem Klein- und Kleinstbetriebe.
Wie sollten diese Betriebe künftig geführt werden? Dazu gab es keine einheitlichen Richtlinien. Was durften die Wirtschaftsorgane vor Ort, was mussten sie den übergeordneten Stellen überlassen? Nirgends waren die Kompetenzen abgegrenzt, und der Oberste Volkswirtschaftsrat befand sich erst im Aufbau. Sollte, musste die ,Attacke auf das Kapital‘ fortgesetzt werden? Es gab viele in der Partei, allen voran die ,linken Kommunisten‘, die das forderten. Oder war bereits mehr ,nationalisiert, konfisziert, zerschlagen und zerbrochen‘ als man erfassen und verwalten konnte. Lenin war im Frühjahr 1918 dieser Meinung, und er forderte die Rückkehr zu Disziplin und Ordnung, wenn man nicht in Anarchie und Chaos versinken wolle. (Helmut Altrichter, Kleine Geschichte der Sowjetunion 1917-1991, Verlag C.H.Beck, München 2007, S. 34.)
Wir sehen hier deutlich: Das ungeklärte Dreiecksverhältnis zwischen Bourgeoisie, „ArbeiterInnenkontrollorganen“ und dem bolschewistischem Staat führte zu ökonomischem Chaos. Außerdem war zu befürchten, dass die ArbeiterInnenklasse ohne Eingreifen des Staates genossenschaftliche Eigentumsformen, also kleinbürgerlich-kollektive Formen der Warenproduktion, in der Industrie durchsetzen würde. Doch das war nicht im Interesse des bolschewistischen Regimes.
Die „ArbeiterInnenkontrolle“ war also unhaltbar. Die sozial stärkste Kraft im Dreiecksverhältnis, der bolschewistische Staat, holte im Frühsommer 1918 mit der Verstaatlichung der wichtigsten industriellen Produktionsmittel zum entscheidenden Schlag aus – sowohl gegen die Bourgeoisie als auch gegen das Proletariat. Die Verstaatlichung der industriellen Produktionsmittel war der Höhepunkt der antiprivatkapitalistischen Revolution des kleinbürgerlichen Radikalismus gegen die Bourgeoisie – und zugleich der Umschlagmoment in die staatskapitalistische Sozialreaktion gegen das Proletariat. Denn die Verstaatlichung der industriellen Produktionsmittel war nicht die Aufhebung des Kapitals, sondern dessen Verstaatlichung. Die Partei/Staatsbürokratie verfügte praktisch über das staatliche Eigentum an Produktionsmitteln, dies hieß, sie bestimmte was und wie produziert wurde, während die ArbeiterInnenklasse ihre kollektive Arbeitskraft an den Staat – also an dessen Bürokratie – vermieten musste. Die Partei/Staatsbürokratie verfügte über den proletarisch produzierten Mehrwert. Einen Teil davon eignete sie sich legal und illegal als Konsumtionsfonds an, den anderen Teil investierte sie in die ursprüngliche staatskapitalistische Industrialisierung.
Der Bolschewismus war keine abenteuerlich-sozialromantische oder gar anarchistische Kraft, wie der Menschewismus es darstellte. Er war die einzige Kraft zur kapitalistischen Lösung der Krise des russischen Staates. Die russische Bourgeoisie war schon vor der Revolution von 1917 zu schwach dazu, um die politische Macht zu erobern. Sie verbündete sich vor der Februarrevolution mit GroßgrundbesitzerInnen und Zarismus für den imperialistischen Krieg und gegen Proletariat, KleinbäuerInnen und den kleinbürgerlich-radikalen Bolschewismus. Nach der Februarrevolution reproduzierte sie die gleiche Sozialreaktion – ohne den Zaren. Die gewaltige soziale Sprengkraft der russischen Revolution fegte die schwache Bourgeoisie hinweg, doch das subjektiv revolutionäre Proletariat war sozial (es war noch eine Minderheit in der russischen Gesellschaft) und geistig (keine bewusste Kritik der Warenproduktion und der Politik) zu schwach um sich selbst aufzuheben. Also löste der kleinbürgerlich-radikale Bolschewismus die Krise des russischen Staates in dem er das Kapital verstaatlichte und sich dadurch objektiv selbst zu einer staatskapitalistisch-sozialreaktionären Kraft transformierte, der sich selbst und das Proletariat mit einer antikapitalistisch-„kommunistischen“ Ideologieproduktion betrog.

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks
Du musst Dich anmelden um einen Kommentar zu schreiben